Über einen langen Zeitraum hat die Politik über kaum ein Thema so kontrovers und heftig diskutiert wie über die Grundrente für langjährig Versicherte. Anders gesagt, über den geplanten Aufschlag auf die Grundsicherung bei den sogenannten Mini-Renten. Jetzt hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es kann also ab dem kommenden Jahr in Kraft treten.
Wer erhält die Grundrente?
Schätzungen zufolge erhalten ab dem kommenden Jahr ungefähr 1,3 Millionen Bundesbürger die jetzt beschlossene Grundrente. Es handelt sich dabei um Personen mit Mini-Renten. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben. Ein Großteil dieser Personen sind Frauen, nämlich etwa 70 Prozent.
Gang zum Sozialamt verhindern
Der wesentliche Sinn und Zweck der beschlossenen Rentenzahlung besteht darin, dass auf der einen Seite die erbrachten Lebensleistung der Betroffenen mehr Anerkennung findet. Zum anderen soll verhindert werden, dass die Bezieher von Minirenten zum Sozialamt gehen müssen.
Der Zuschlag wird gestaffelt, sodass die volle Höhe ab 35 Beitragsjahren erreicht wird. Darüber hinaus erhalten nur solche Rentner die Grundrente, deren Einkommen unterhalb einer Grenze von monatlich maximal 1.250 Euro (alleinstehend) bzw. 1.950 Euro (verheiratet) liegt. Darüber hinaus findet eine Anrechnung höherer Einkommen zu 60 Prozent statt.
Was kostet der Aufschlag den Staat?
Die Ausgaben für die Grundrente dürften den Staat etwa 1,5 Milliarden Euro kosten, wie t-online.de berichtet. Dies ist zwar kein unerheblicher Betrag, jedoch angesichts der massiven Rettungspakete während der aktuellen Coronakrise fast schon ein Tropfen auf den heißen Stein.
Finanzieren wollte Bundesfinanzminister Scholz die Grundrente eigentlich über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Die ist allerdings bis heute ausgeblieben. Daher müssen die benötigten Mittel den Bundeshaushalt entnommen werden.
Ebenfalls interessant: OECD: Deutsches Rentensystem ist Mist