Wer seine spätere Erbschaft regeln will, sollte auch an Online-Zugänge zu Konten, Webseiten oder E-Mails denken. Bei der Regelung des eigenen Nachlasses ist es auch wichtig, die entsprechenden Passwörter weiterzugeben. Die wichtigsten Tipps in der Übersicht.

Das weite Feld Wirtschaft und Finanzen beinhaltet natürlich auch Erbschaften und Nachlassregelungen. Da es bei einer Erbschaft häufiger um hohe Vermögen gehen kann, ist es wichtig, rechtzeitig per Testament dafür zu sorgen, dass später nach dem eigenen Tod auch wirklich die Personen das Vermögen erben, für die es bestimmt ist. In aller Regel beinhalten Erbschaften insbesondere Guthaben auf Bankkonten, Immobilien oder andere Sachwerte, wie zum Beispiel Autos oder Kunstgegenstände.

Woran allerdings viele spätere Erblasser noch nicht denken, ist die Online-Welt. Die weitaus meisten Bundesbürger sind mittlerweile im Internet aktiv und haben zu zahlreichen Konten, Webseiten oder Shops einen individuellen Zugang. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der späteren Erbschaft und der Nachlassregelung rechtzeitig daran zu denken, diese Onlinezugänge mit den entsprechenden Passwörtern denjenigen zugänglich zu machen, die nach dem eigenen Tod die entsprechende Berechtigung haben sollen.

Bankkonten als klassisches Beispiel für Offline-Regelungen

Ein typisches Beispiel dafür, wie die Nachlassregelung aktuell meistens aussieht, sind Bankkonten. Dort gibt es häufig eine sogenannte Verfügung zu Gunsten Dritter sowie eine Vollmacht für den Todesfall. Diese Dokumente beinhalten, dass der spätere Erblasser und jetzige Kontoinhaber eine oder mehrere Personen bestimmt, die nach seinem Ableben über die Bankkonten und darauf befindliche Guthaben verfügen können. Dazu wird eine Vollmacht erteilt, diese wiederum wird bei der Bank hinterlegt, sodass das Kreditinstitut nach dem Tod des Kontoinhabers dazu berechtigt ist, Guthaben an den Bevollmächtigten auszuzahlen.

Immer mehr Bankkonten werden heutzutage allerdings nicht oder nicht mehr ausschließlich offline genutzt, sondern im Rahmen von Online-Konten über das Internet. Dazu wiederum sind spezielle Zugänge notwendig, um sich in das Konto einzuloggen. Von dort aus können dann Transaktionen getätigt werden, wie zum Beispiel:

  • Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Lastschrift zurückgeben
  • Umbuchungen vornehmen

Sollte der Erblasser seine Zugangsdaten zum Online-Konto nicht per Dokument oder anderweitig an die späteren Erben weitergegeben an, wird die Bank natürlich bei Vorlage der entsprechende Berechtigung dazu in der Lage sein, den Zugang freizuschalten. Dennoch ist es deutlich einfacher, wenn der Kontoinhaber direkt dafür sorgt, dass die Passwörter und Zugänge nach seinem Tod den entsprechenden Person bekannt sind.

Zahlreiche Online-Passwörter außerhalb des Bankbereichs

Bei einer Erbschaft geht es nicht immer ausschließlich um sofort abrufbare materielle Dinge, wie zum Beispiel Guthaben auf Bankkonten oder Sachwerten wie Gold oder Schmuck. Darüber hinaus ist insbesondere für Familienangehörige oftmals auch das bisherige Privatleben des Verstorbenen wichtig. Daher ist es im Zuge der Nachlassregelung sinnvoll, nicht nur die Zugänge für Bankkonten weiterzugeben. Auch in diesen Bereichen ist das wichtig:

Wie an dieser kurzen Auflistung zu erkennen ist, gibt es heutzutage diverse Online-Zugänge und Passwörter. Diese haben zwar nicht direkt etwas mit Geld- und Vermögenswerten zu tun. Sie können aber aus persönlichen und privaten Gründen für die Erben dennoch sehr interessant und vor allem wichtig sein.

Online-Zugänge: Amazon, eBay, Facebook und Co.

Eine Studie hat ergeben, dass die Bundesbürger durchschnittlich acht unterschiedliche Online-Zugänge im Internet zu den verschiedensten Portalen und Plattformen haben. Einen großen Bereich nimmt dabei die Rubrik Social-Media ein. Aber auch Onlineshops und Clouds für Videos, Fotos und sonstige Dateien sind oftmals vertreten. Zu den am häufigsten genutzten Onlinezugängen, die allesamt mit einem Passwort oder sonstigen Zugangsdaten belegt sind, zählen insbesondere:

  • eBay
  • Amazon
  • Facebook
  • PayPal
  • Instagram
  • Cloud-Speicher

Diese Zugangsdaten für Portale sind vor allem deshalb für Erben interessant und wichtig, weil zum Beispiel in einer Cloud oft persönliche Fotos und Videos der Familie gespeichert sind. Diese Daten haben in erster Linie einen ideellen Wert, können aber gerade deshalb für die Erben eine enorme Bedeutung haben. Einen Sonderfall stellen sicherlich seit wenigen Jahren die sogenannten E-Wallets dar. In diesen virtuellen Geldbörsen werden bekanntlich Cryptocoins gespeichert, die wiederum einen hohen Geldwert haben können.

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Das Besondere daran ist, dass die Guthaben in Form der Coins oder Tokens nicht über Banken abgerufen werden können, sondern es besteht für jedes Wallet ein individueller Zugang. Ist dieser nicht vorhanden, sind die entsprechenden Coins nicht abrufbar. Dann gibt es auch keine Institutionen oder Organisationen, die den Zugriff wiederherstellen könnten. Daher sollten Erblasser ganz besonders sorgsam mit den Zugangsdaten zu E-Wallets umgehen. Denn dahinter sich können sich teilweise enorme Geldwerte verbergen.

Nachlass von Passwörtern und Online-Zugängen regeln

Die Nachlassregelung kann entsprechend für Online-Zugänge und Passwörter sehr wichtig sein. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie es in der Praxis möglich und optimal ist, die notwendigen Informationen an spätere Erben weiterzuleiten. Zwar bestünde natürlich die Möglichkeit, sämtliche Zugänge und Passwörter im Testament aufzuführen. Das ist allerdings sicherlich nicht die komfortabelste Alternative. Stattdessen bietet es sich an, spezielle Passwortmanager bzw. Online-Speicher als Cloud-Speicher zu nutzen. Zum Teil sind solche Tools speziell für Nachlassregelungen geschaffen.

Sämtliche Lösungen, die es momentan am Markt im Bereich der Cloud-Speicher für den Nachlass gibt, funktionieren auf ähnliche Art und Weise. Ein Beispiel ist der Anbieter SecureSafe, der aus der Schweiz stammt. Im Vordergrund stehen hier vor allem Sicherheit und Datenschutz, die im Grunde unabdingbar für eine solche Nachlassregelung sind.

In dem Zusammenhang gibt es gleich mehrere Funktionen, die bei diesem Cloud-Speicher darauf ausgerichtet sind, die Daten sehr gut zu schützen. Zugleich geben sie aber auch den berechtigten Person die Möglichkeit, Zugriff darauf zu nehmen. Selbstverständlich gibt es neben SecureSafe noch weitere Anbieter, sodass für Erblasser ein Vergleich wichtig ist.

Eigenschaften, die ein guter Cloud-Speicher für die Nachlassregelung mindestens haben sollte, sind insbesondere:

  • Sehr hoher Sicherheitsstandard
  • Moderner Verschlüsselungsstandard
  • 2- bis 3-Wege-Authentifizierung
  • Datenschutz auf hohem Niveau
  • Passwort-Manager

Zudem sollte man auf eine komfortable Bedienung achten, damit die späteren Erben auch tatsächlich problemlos auf die Daten und Zugänge zurückgreifen können.

Fazit: Online-Nachlassregelung wird immer wichtiger

Immer mehr Daten von Personen sind im Internet gespeichert. Über zahlreiche Plattformen kann man mittels eines Zugangs sehr individuelle Daten abrufen. Dabei handelt es sich häufig um ideelle Werte, wie zum Beispiel Familienfotos oder private Videos.

Aber auch Zugänge zu Onlineshops und E-Wallets für Kryptowährungen sind wichtige Elemente des alltäglichen Lebens geworden. Erben sollten daher eben nicht nur auf materielle Werte wie Bankguthaben oder Sachwerte zurückgreifen können. Vielmehr ist es auch empfehlenswert, Online-Zugänge und Passwörter in die Nachlassregelung miteinzubeziehen.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.