Der Solidaritätszuschlag, im Volksmund auch kurz „Soli“ genannt, ist eine Steuerart, die im Jahr 1991 erstmals eingeführt wurde und zunächst auf ein Jahr befristet war. Er diente zuerst der Finanzierung der Ausgaben für den Golfkrieg. Durch die Verlängerung des Gesetzes wurde auch der Zweck geändert und der Soli diente dann zum Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland. Der Beitragssatz beträgt 5,5 %. Der Satz auf die berechnete Einkommensteuer angewendet.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.