Mit der Kirchensteuer werden alle Einkommensteuerpflichtigen Personen besteuert und die Kirchen in Deutschland begünstigt. Der Abzug erfolgt von den Einkünften und der Steuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % und in den übrigen Bundesländern 9 %. Der Satz auf die berechnete Einkommensteuer angewendet.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.