Der Freistellungsauftrag ist ein Dokument mit dem man ein Kreditinstitut informiert, keinen Abzug für Kapitalertragsteuer vorzunehmen und seinen Sparer-Pauschbetrag bei der Besteuerung seiner Zinseinkünfte und Wertpapiererträge zu berücksichtigen. Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dabei sind jährlich für jeden Steuerpflichtigen 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) steuerfrei.