Der Freistellungsauftrag ist ein Dokument mit dem man ein Kreditinstitut informiert, keinen Abzug für Kapitalertragsteuer vorzunehmen und seinen Sparer-Pauschbetrag bei der Besteuerung seiner Zinseinkünfte und Wertpapiererträge zu berücksichtigen. Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dabei sind jährlich für jeden Steuerpflichtigen 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) steuerfrei.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.