Bisher handelt es sich bei der Besteuerung von Kryptowährungen um eine Art rechtliche Grauzone. Der Handel und sonstiges Geldverdienen mit Kryptowährungen gelten als private Veräußerungsgeschäfte – ähnlich wie Gold. Die Einnahmen sind demnach nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei, so die bisherige Annahme. Dies könnte sich nun für eine Reihe von Investoren ändern.

Besteuerung von Kryptowährungen: Vorteil gegenüber Aktien und Anleihen

Schon länger regt sich Kritik daran, dass in puncto Besteuerung die durch Kryptowährungen erzielten Gewinne gegenüber denen, die aus der Anlage in Aktien oder Rentenpapieren resultieren, bevorzugt sind. Bei Aktiengewinnen zum Beispiel, entweder in Form von Kursgewinnen oder Dividenden, muss der Anleger jeden Euro unabhängig von der Haltedauer im Rahmen der Abgeltungssteuer sofort versteuern.

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Gleiches gilt für sonstige Zinserträge, die aus anderen Geldanlagen resultieren. Bei Kryptowährungen hingegen gibt es eine sogenannte Spekulationsfrist. Diese läuft ein Jahr, sodass alle Einnahmen, bei denen die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt, für den Anleger und Investoren vollkommen steuerfrei sind.

Kryptowährungen: Bisher als private Veräußerungsgeschäfte behandelt

Nicht nur der Handel, sondern beispielsweise auch das Mining, Forking oder Lending von Kryptowährungen führt bei Investoren zu Einnahmen. Bis dato war die Rechtsauffassung bezüglich der Besteuerung so, dass es sich jeweils um private Veräußerungsgeschäfte handele.

Darüber hinaus hat es bisher keinen Unterschied gemacht, ob es sich um eine reine Spekulation handelt oder der Investor durch die digitalen Währungen regelmäßige Einnahmen erzielt, beispielsweise durch Mining oder Lending. Die neuen Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen hingegen soll hier durchaus differenzieren.

Veräußerungsfrist soll auf zehn Jahre steigen

Ein wichtiger Punkt des jetzt bekanntgewordenen Entwurfs des Bundesfinanzministeriums ist, dass die momentane Veräußerungsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre steigen soll. Damit wäre sie im Grunde der Spekulationsfrist gleichgesetzt, die es auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien gibt.

„Die Veräußerungsfrist verlängert sich (…) auf zehn Jahre, wenn Einheiten einer virtuellen Währung oder Token als Einkunftsquelle genutzt werden und zumindest in einem Kalenderjahr hieraus Einkünfte erzielt worden sind.“ (Auszug aus dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums)

Voraussetzung soll allerdings anscheinend sein, dass die digitale Währung als regelmäßige Einkommensquelle dient, wie das Handelsblatt schreibt. Exakt dieser Punkt ist jedoch nicht nur umstritten, sondern noch nicht besonders eindeutig im Entwurf formuliert.

Herkunft der digitalen Währungen soll keine Rolle spielen

Das Bundesfinanzministerium will aber nicht, dass es eine Rolle spielt, woher die im Bestand des Investoren befindlichen Kryptowährungen stammen. Das bedeutet: Die entsprechenden Coins oder Token können die Nutzer vorab gekauft oder durch Mining, Staking oder Lending angeschafft haben.

Einen Unterschied soll es allerdings machen, ob der Anleger die Coins handelt, also innerhalb einer relativ kurzen Zeit in deren Besitz gelangt und anschließend mit Gewinn verkauft. Oder ob er daraus regelmäßige Einkünfte generiert. Allerdings ist dieser Punkt noch nicht abschließend geklärt.

Steuerbelastung droht insbesondere beim Krypto-Mining

Während also noch nicht klar ist, ob der „gewöhnliche“ Spekulant sowie ein Staker oder Lender zukünftig auch erst bei einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren die Gewinne mit digitalen Währungen steuerfrei behalten kann, droht insbesondere den sogenannten Minern die geplante Besteuerung.

Innerhalb des Entwurfs ist zum Beispiel nicht differenziert, ob das Mining auf privater oder gewerblicher Ebene basiert. Stattdessen nimmt man derzeit quasi grundsätzlich an, dass es sich beim Mining stets um einen gewerblichen Vorgang handele. Das wiederum legt die Vermutung nahe, dass man insbesondere das Krypto-Mining zukünftig besteuert, wenn zwischen dem Generieren der Coins und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.