Schadenersatz oder auch Entschädigungen (bei öffentlichen Verursachern) werden Geldzahlungen oder Ersatzleistungen genannt, die durch den Eintritt eines Schadens verursacht werden. Beispielsweise bei Unfällen. Rechtlich geregelt ist der Schadensersatz in den §§ 249 ff BGB.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.