In Deutschland gibt es jedes Jahr viele Milliarden Euro mit den entsprechenden Gegenwerten in Form von Immobilien, Edelmetallen, Guthaben auf Konten oder sonstige Vermögen zu vererben. Häufiger wissen die Erben allerdings nicht genau, wie sie nach dem entsprechenden Vermögen suchen sollen und wo sich dieses befindet. Nicht selten ist es mit erheblichem Aufwand verbunden, Sparkonten oder Depots aufzuspüren.

Vermögen erben: Oft keine Hinweise durch Erblasser

Nicht selten kommt es vor, dass der Erblassers entweder kein Testament hinterlassen oder darin nur sehr vage angedeutet hat, wo und in welcher Form sich die vererbten Vermögen befinden. Somit ist das Auffinden des geerbten Vermögens nicht selten mit einer Schatzsuche und erheblicher Detektivarbeit verbunden.

Keine Produkte gefunden.

Immerhin haben Erben zumindest die Möglichkeit, unter anderem bei Bankenverbänden oder spezialisierten Dienstleistern Unterstützung zu finden, wie n-tv berichtet.

Immer dann, wenn Erben das Vermögen vorrangig auf Sparkonten, Wertpapierdepots oder auch in Schließfächern vermuten, können sie sich etwa an den Bundesverband deutscher Banken wenden.

Kostenloses Nachforschungsverfahren beauftragen

Dieser gilt als Interessenvertretung der privaten Institute, auch wenn es im Rahmen einer Erbschaft um auffindbares Vermögen geht. Dazu muss ein sogenanntes Nachforschungsverfahren beauftragt werden, welches der Bundesverband dann durchführt.

Der große Vorteil besteht darin, dass ein derartiges Verfahren kostenfrei ist. Als Nachweis reicht den Erben bereits die Vorlage eines Erbscheins oder eines eröffneten Testaments.

Nachteilig an dem Nachforschungsverfahren des Bundesverbandes ist allerdings, dass es sich dieser nur auf aktuelle Konten bezieht, die zudem auf den Namen des Erblassers lauten müssen. Demnach entfallen bereits aufgelöste Konten genauso wie Vermögenswerte, die mehr oder weniger anonym existieren.

Erblasser sollten Vermögensaufstellung anfertigen

Damit eine solche Suche, die für Erben oft sehr zeitaufwändig ist, von vornherein überflüssig ist, ist es Erblassern zu empfehlen, rechtzeitig ein Testament nebst einer Vermögensaufstellung anzufertigen. Darin können im Detail sämtliche Vermögenswerte und Guthaben genannt werden.

Zudem ist die Angabe sinnvoll, wo sich das Vermögen im Detail befindet. So wissen die Erben später genau, wie sie an das Vermögen gelangen und wo sie es finden können.

Digitaler Nachlass: Zugang zu E-Mails und Daten

Ein besonderer Fall des Erbes sind die Accounts bei Facebook, Apple und Google oder anderen Anbietern. Auch diese sind vererbbar, wie der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat. Dabei geht es auch um den Zugang zu Cloud-Konten wie Apples iCloud. Kaufverträge, E-Mail-Konten oder Datenträger gehen im Todesfall ebenfalls auf die Erben über.

Entsprechend sollte jeder schon vor seinem Ableben entsprechende Konten pflegen und zum Beispiel Inhalte, die sie oder er nicht vererben will, löschen. Am wichtigsten ist es derweil, Passwörter zu den verschiedenen Konten zu notieren und sicher zu hinterlegen. Der Hinweis darauf gehört dann freilich in das Testament, ebenso wie die Informationen darüber, wer erben soll.

Krypto-Vermögen erben – Private-Key vonnöten

Ähnliches gilt für ein mögliches Kryptovermögen. Anders als bei Bankkonten gibt es hier keine offizielle Stelle, an die sich Erben wenden können, um Zugriff auf das Konto zu erlangen. Spätestens seit dem BGH-Urteil von 2018 steht fest, dass auch Bitcoin und Co. vererbbar sind. Heißt: Hinterbliebene können auch ein Krypto-Vermögen erben.

Keine Produkte gefunden.

Dazu müssen sie in den Besitz des sogenannten Private-Key gelangen. Ist dieser in Papierform oder auf einem USB-Stick als sogenannte Cold-Wallet gespeichert, dann kann der Krypto-Besitz entsprechend den Bestimmungen des Erblassers auf die Erben übergehen. Anderenfalls kann es schwierig bis sogar unmöglich sein, auf die Krypto-Werte zuzugreifen.

Letzte Aktualisierung am 2024-12-06 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Die Darstellung der Produkte wurde mit dem Plugin AAWP umgesetzt.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.