Seit Beginn der Coronakrise konnten viele Deutsche ihre geplanten Reisen nicht antreten. Grund waren insbesondere die Grenzschließungen, die es zu fast allen Nachbarländern gab. Zudem waren Flüge ins Ausland nicht möglich. Daher haben Urlauber vom entsprechenden Reiseveranstalter oft Gutscheine bekommen. Diese sollte man allerdings möglichst zeitnah beanspruchen, raten Verbraucherschützer.

Gutschein statt Rückzahlung des Reisepreises

Sehr viele Verbraucher haben sich in der Coronakrise darauf eingelassen, vom Reiseveranstalter einen Gutschein für die ausgefallene Urlaubsreise anzunehmen statt auf der Rückzahlung des Preises zu beharren. Verbraucherzentralen empfehlen jetzt, diese Gutscheine so schnell wie möglich tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Der wesentliche Grund besteht darin, dass nahezu alle Reisegutscheine der entsprechenden Veranstalter bis dato nicht gegen eine mögliche Insolvenz geschützt sind. Experten erwarten allerdings gerade in der Reisebranche zukünftig eine größere Anzahl von Insolvenzen.

Gutschein bei Insolvenz des Reiseunternehmens wertlos

Wer einen Gutschein in den Händen hält, kann damit nichts anfangen, sollte der Reiseveranstalter insolvent werden. Daher ist es empfehlenswert, den Gutschein einzulösen, denn die anschließend gebuchte Pauschalreise ist mit einer Insolvenzversicherung ausgestattet. Wichtig zu wissen: Es gibt keine Verpflichtung, einen Gutschein zu akzeptieren. Viele Verbraucher sind der Auffassung, dass sie nicht das Recht besäßen, den Reisepreis zurückzuverlangen und einen Gutschein akzeptieren müssten. Dies ist allerdings keineswegs so.

Handelt es sich um eine ausgefallene Pauschalreise, ist der Urlauber nicht dazu verpflichtet, einen Reisegutschein zu akzeptieren. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Reise abgesagt wurde. Stattdessen können sich Betroffene dazu entschließen, innerhalb von 14 Tagen den Reisepreis vom Veranstalter zurückzufordern. Dieser Weg ist definitiv empfehlenswert. Denn dann besteht später kein finanzielles Risiko mehr, sollte der Veranstalter insolvent werden.

Reisen: Keine Annahmepflicht von Gutscheinen

Zwar war in Deutschland vorübergehend im Gespräch, die Verbraucher dazu zu verpflichten, statt der Erstattung des Reisepreises Gutscheine akzeptieren zu müssen. Nachdem es diesbezüglich allerdings Widerstand seitens der EU gab, ist eine solche Regelung für Reisen hierzulande nicht mehr geplant.

Allerdings müssen Gutscheine nicht immer negativ sein, wie auch einige Verbraucherschützer feststellen. So hat der Reisegutschein nicht selten einen höheren Wert als der eigentliche Reisepreis, wie T-Online berichtet. Zudem bekundet der Verbraucher Solidarität, wenn er den Gutschein statt einer Rückerstattung des Buchungspreises akzeptiert.

Ebenfalls interessant: Privatkredite in der Corona-Krise – Deutsche leihen sich viel mehr Geld

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.