An das Testament stellt der Gesetzgeber einige Anforderungen. So muss der Letzte Wille stets per Hand geschrieben sein. Ein auf dem Computer erstelltes Testament ist nicht zulässig. Das Blöde: Dadurch besteht die Gefahr, dass man keinen Erbschein ausgestellt bekommt, wenn die Handschrift auffällig und zum Beispiel krakelig ist.

Schriftbild beim Testament wichtig

Nicht umsonst muss man ein Testament in Deutschland immer per Hand verfassen. Damit soll verhindert werden, dass Fälscher leichtes Spiel haben. Das wäre bei einem Letzten Willen der Fall, wenn man ihn per Computer erstellen könnte.

Darüber hinaus kann das Schriftbild eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, ob das Testament zugelassen wird oder nicht.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Insbesondere unter der Voraussetzung, dass das gesamte Schriftbild des Letzten Willens relativ krakelig ist, bestehen Zweifel daran, dass tatsächlich der entsprechende Erblasser das Dokument selbst verfasst hat.

Dies kann sogar zur Folge haben, dass ein Erbschein wieder entzogen wird, der zuvor schon erteilt worden ist. Dies bestätigt unter anderem ein Urteil, das vom Oberlandesgericht München gefällt wurde (Aktenzeichen: 31 Wx 557/19).

Erbschein wegen krakeliger Schrift weg

Dem Urteil des Oberlandesgerichts München lag ein Fall zu Grunde, bei dem ein Verwandter des Erblassers beantragte, den Erbschein wieder einzuziehen. Dieser war zuvor bereits auf die im Testament als Alleinerbin bestimmte Ehefrau ausgestellt. Der Kläger begründete seine Forderung damit, dass im Letzten Willen ein relativ krakeliges Schriftbild zu erkennen war, wie T-Online berichtet.

Darüber hinaus war die Unterschrift im Testament lediglich mit einem Bleistift hinterlegt. Dies wiederum könne bedeuten, dass man die Unterschrift des Erblassers lediglich vorgezeichnet hatte. Das Gericht urteilte im Sinne des Klägers und befand, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Testament bestünden. Resultat: Die Richter zogen den Erbschein wieder ein.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.