Die 2002 eingeführte Riester-Rente war Teil der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung der damaligen Bundesregierung. Eine Senkung des Rentenniveaus sollte dafür sorgen, dass auch künftige Generationen noch eine bezahlbare Rente vorfinden. Die dadurch entstehende Rentenlücke sollen Versicherte durch private oder betriebliche Altersvorsorge ausgleichen. Wir erklären Ihnen, wie die Riester-Rente funktioniert und welche Vor- und Nachteile sie hat.

Die Renten sind sicher! Diese oftmals zitierte Aussage des früheren Bundesarbeitsministers Norbert Blüm (CDU) klingt auch heutzutage noch manchem Rentner im Ohr. Und von ihrem Grundtenor her stimmt sie auch. Jeder Rentner kann sich fest darauf verlassen, dass man ihm am letzten Werktag des Monats die gesetzliche Altersrente pünktlich auf seinem Girokonto gutschreibt.

Die private Riester-Rente in aller Kürze

  • Anspruchsberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Beamte, die in der Künstlersozialkasse KSK versicherten Künstler, Auszubildende sowie weitere unselbstständige Berufsgruppen
  • Die staatliche Riester-Förderung besteht aus den beiden Bereichen geldliche Zulage sowie Steuervergünstigung
  • Der Riester-Sparer kann unter der Rentenversicherung, dem Banksparplan sowie dem Wohn-Riester auswählen
  • Angeboten wird die Riester-Rente von Banken, Sparkassen, Versicherungen und Finanzdienstleistern
  • Die Riester-Rente selbst ist ein steuerpflichtiges Renteneinkommen, sie wird bei der Berechnung von Kranken- und Pflegeversicherung mitberücksichtigt

Das heutige und vor allem zukünftige Problem ist jedoch die Rentenhöhe. In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung immer wieder an der Rentenschraube gedreht. An der komplizierten Renten- und Rechenformel hat man regelmäßig Änderungen vorgenommen – und zwar immer zum Nachteil der zukünftigen Rentenbezieher. Wer Rentner ist, der profitiert von den jährlichen Rentenanpassungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Rentenlücke – Einkommen schrumpft um die Hälfte, Ausgaben bleiben

Geradezu gebetsmühlenartig wird der Bürger immer wieder darauf hingewiesen, dass seine gesetzliche Altersrente die Rentenlücke nicht decken wird. Sie ist die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen als Erwerbstätiger und der Altersrente im ersten Rentenmonat. Diese Differenz ist für viele ein Schock. Die Ausgaben bleiben weitgehend bestehen, während sich das Einkommen bis zur Hälfte reduziert.

Doch das ist erst der Anfang. Die zukünftigen Ausgaben steigen weiterhin deutlicher als die jährlichen Rentenanpassungen. Dem Rentner bleibt, ebenso wie dem Arbeitnehmer, dauerhaft weniger Netto vom Brutto. Die einzige Lösung in dieser Situation ist eine private Zusatzrente als Ergänzung der gesetzlichen Altersrente.

Private Altersvorsorge für jeden Geldbeutel – Rente mit staatlicher Förderung

Damit lässt sich die unvermeidbare Rentenlücke teilweise, bestenfalls sogar ganz schließen. Eine Möglichkeit mit staatlicher Förderung ist die private Riester-Rente*. Sie ist benannt nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD), einem der Nachfolger von Norbert Blüm. Wie es umgangssprachlich heißt, wird geriestert. Damit ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung gemeint, die Riester-Rente.

Die Riester-Rente mit staatlicher Förderung ist für nahezu alle Berufsgruppen geeignet. Ausgenommen sind lediglich rentenversicherungsfreie Selbstständige, Studenten, Sozialhilfebezieher sowie Empfänger von Altersrente, Erwerbs- beziehungsweise Berufsunfähigkeitsrente. Alle Arbeiter, Angestellte und Beamte können riestern. Sie schließen mit der Riester-Rente einen Altersvorsorgevertrag ab und haben damit automatisch Anspruch auf die gesetzlich vorgegebene staatliche Förderung.

Angeboten wird diese private Zusatzversorgung von Kreditinstituten, Versicherungen und Finanzdienstleistern. Rechtsgrundlagen sind das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens, kurz Altersvermögensgesetz AVmG aus dem Jahre 2002 sowie das Einkommensteuergesetz EStG.

Drei Modelle zur bedarfsgerechten Auswahl

Der rentenversicherungspflichtige Unselbstständige kann zum Riestern unter folgenden drei Möglichkeiten auswählen:

  • Riester Rentenversicherung
  • Riester Banksparplan
  • Wohn Riester

Die Rentenversicherung gilt als klassische Riester-Rente. Der Versicherungsnehmer weiß bei Vertragsabschluss genau, mit welcher Rentenhöhe er bei Vertragsablauf rechnen kann. Für ihn steht die finanzielle Sicherheit ohne jedes Risiko im Vordergrund. Eine Mindestrendite an Zinsen und Überschüssen ist garantiert. Diese private Altersvorsorge ist für all diejenigen geradezu ideal, die dauerhaft, also über Jahre oder Jahrzehnte hinweg regelmäßig ansparen und die Garantie auf Schließung oder Verkürzung der Rentenlücke haben möchten.

Eine Alternative dazu ist die fondsgebundene Rentenversicherung. Der Versicherer legt die eingezahlten Beiträge nicht in festverzinslichen Wertpapieren, sondern in Investmentfonds mit Aussicht auf eine höhere Rendite an. Daran beteiligt der Anbieter den Versicherten, wodurch sich die spätere Riester-Rente* erhöhen kann. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

Der Riester Banksparplan ist für diejenigen besonders geeignet, die erst zehn bis fünfzehn Jahre vor Renteneintritt mit dem Riestern beginnen. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um die einfachste Form der Riester-Altersvorsorge. Die vereinbarte monatliche Sparrate wird festverzinst. Der Zinssatz orientiert sich an Leit- oder Referenzzins. Der Abschluss eines Riester Banksparplanes ist problemlos möglich, vergleichbar mit Kontoeröffnung oder Kreditaufnahme bei einer Onlinebank. Im Gegensatz zur Riester Rentenversicherung fallen beim Riester Banksparplan keine Abschlussgebühren an.

Wohn Riester ist eine dritte Möglichkeit, die es seit Ende der 2000er-Jahre gibt. Die staatliche Riester-Förderung dient der günstigen, in dem Sinne staatlich geförderten Schaffung von Wohneigentum. Eine andere Bezeichnung von Wohn-Riester ist die Eigenheimrente. Durch das Einbeziehen der staatlichen Riester-Förderung in den Hausbau, die Finanzierung der Eigentumswohnung oder in die Anschlussfinanzierung wird der eigentliche Vorteil des Riesterns schon in der Bau-/Kaufphase und nicht erst im späteren Rentenalter genutzt.

Mit Wohn-Riester finanzierte Immobilie selbst nutzen

Seit dem Jahre 2014 können Versicherte darüber hinaus auch schon in der Riester-Ansparphase Teilbeträge entnehmen, zum Beispiel für Sondertilgungen des Baudarlehens. Eine Mindestansparsumme von 3.000 EUR darf man jedoch nicht unterschreiten. Die mit Wohn-Riester finanzierte Immobilie muss man selbst nutzen und darf sie nicht als Kapitalanlage vermieten.

Darüber hinaus lässt sich das Guthaben von Wohn-Riester dazu verwenden, um eine altersgerechte oder barrierefreie Modernisierung des Eigenheims zu finanzieren. Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die WIKR vom März 2016, erweist sich in dieser Lebenssituation als zunehmend problematisch für den Rentner.

So funktioniert die Riester-Rente

Das Salz in der Suppe ist bei jedem Riester-Vertrag die staatliche Förderung. Sie ergänzt on top die eigene Sparsumme, die man Monat für Monat für die private Altersvorsorge zurücklegt. Hinzukommen weitere steuerliche Vergünstigungen, die man bei der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigen kann. Sie reduzieren das steuerpflichtige Einkommen und somit auch die tatsächliche Steuerlast.

Die jährliche Grundzulage je Riester-Rentenvertrag beträgt 154 Euro. Sie erhöht sich für jedes kindergeldberechtigte Kind. Ist es vor Januar 2008 geboren, um 185 Euro, für alle danach geborenen Kinder um 300 Euro. Die staatliche Förderung wird nicht an den Sparer ausgezahlt, sondern seinem Riester-Rentenkonto gutgeschrieben.

Für die genaue Berechnung der jährlichen Förderung bietet sich die Nutzung eines Riester-Förderrechners (siehe unten) an. Der Riester-Sparer muss einen Mindestbeitrag zahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Dieser beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro. Beitragszahlungen, also das Riestern bis zu diesem jährlichen Höchstbetrag, ist als Sonderausgabe steuerlich begünstigt. In der Summe enthalten sind sowohl die angesparte Summe als auch die erhaltene staatliche Zulage.

Zuständig für die Riester-Förderung ist die ZfA, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in der Gemeinde Brandenburg an der Havel. Die ZfA gehört zur DRV, der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Antragsformulare stellt der Riester-Vertragspartner zur Verfügung. Jeweils jährlich im Nachhinein erteilt die ZfA eine Bescheinigung über die Summe von Beitragszahlung und staatlicher Zulage. Sie ist der Beleg für die Jahressteuererklärung zur steuerlichen Geltendmachung. Der Riester-Sparer sollte den jährlichen Riester-Beitrag immer seiner aktuellen Einkommenssituation anpassen, und zwar sowohl nach oben als auch nach unten.

Vorteile der Riester-Rente

Die Auszahlung der privaten Rente erfolgt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Für die ab dem Jahr 2012 abgeschlossenen Verträge gilt anstelle dessen das 62. Lebensjahr. Ab dann ist die Riester-Rente eine lebenslange Rente. Die Alternative dazu sind Riester-Verträge, die man sich sofort nach Ende der Sparphase in Höhe von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen kann.

Riestern lässt beide Seiten, also Anbieter und Versichertem, vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Zu denen gehört der Hinterbliebenenschutz. Verstirbt der Vertragsnehmer in der Ansparzeit, kann der von ihm benannte Bezugsberechtigte das bis dahin angesparte Versorgungskapital ausgezahlt bekommen. Ein weiteres Plus der Riester-Rente ist der Schutz des angesparten Kapitals bei einer Privatinsolvenz sowie beim Bezug von Hartz IV. In beiden Fällen bleibt diese bis dahin angesparte private Altersvorsorge dem Betroffenen erhalten.

Nachteile der Riesterrente

Zu den Nachteilen der Riesterrente zählt, dass sie sich nur bedingt vererben lässt. Zudem profitieren von dem Rentensystem jene, die älter als erwartet werden. Riester-Sparer, die nicht das erwartete Alter erreichen, könnten im Verhältnis zum angesparten Kapital eine zu geringe Rente erhalten. Zudem umfasst die Kritik an der Riesterrente, dass die Verträge zu unübersichtlich sein können und die Kündigung zu viel kostet.

Fazit zur Rente à la Riester:

Die Riester-Rente dürfte sich vor allem für jene sinnvoll sein, die Kinder haben – entweder Familien mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende. Auch Gutverdienende können von der privaten Altersvorsorge profitieren. Der Steuervorzug macht die private Altersvorsorge aber insgesamt zu einer guten Option.

Checken Sie die Höhe Ihrer Riester-Rente im folgenden Rechner:

Posted by Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.