Am 1. Juli 2021 soll der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft treten. Dann soll man in ganz Deutschland ganz legal online pokern oder in virtuellen Casinos spielen können – freilich nur dann, wenn der Schutz der Spieler gewährleistet werden kann. Jetzt könnte es darüber hinaus weichere Übergangsregeln für bereits tätige Online-Casinos geben.

Ab Mitte 2021, mit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspiel-Staatsvertrags in Deutschland am 1. Juli, sollen bisher illegale Glücksspiele im Internet erlaubt sein. Dazu gehören etwa Online-Poker, Online-Casinos, aber auch Online-Automatenspiele. Gespielt wird dabei oft mit Echtgeld, das zuvor auf ein Spielkonto eingezahlt wird. So mancher Anbieter wirbt aber mit Casino Bonus ohne Einzahlung um neue Nutzer.

Online-Glücksspiele sind allerdings in Deutschland aktuell eigentlich nicht erlaubt – eigentlich. Die auch für Deutsche zugänglichen Online-Casinos und Glücksspielangebote sind daher meist in Malta, Gibraltar oder der Isle of Man lizenziert – seit die letzten Lizenzen für den deutschen Markt im vergangenen Jahr ausgelaufen sind. Die Online-Casinos berufen sich wiederum darauf, dass sie ihre Spiele in der ganzen EU anbieten können. Diese Ansicht ist allerdings rechtlich umstritten.

Neue Übergangsregeln für Online-Casinos

Bis der novellierte Glücksspiel-Staatsvertrag in rund einem Jahr Klarheit schafft, arbeiten die in Deutschland tätigen Online-Casino-Anbieter also eigentlich in einer rechtlichen Grauzone. Das könnte sich ändern, wenn es nach einem NDR-Bericht geht. Demnach haben die Staatskanzleien in Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin einen Entwurf für neue Übergangsregeln für Online-Casinos erarbeitet.

Darin geht es konkret darum, dass Online-Casino-Anbieter, die sich schon jetzt an die Vorgaben der kommenden Neuregulierung halten, in Deutschland bis Ende Juni 2021 geduldet werden. Unerlaubte Glücksspielangebote sollen laut der Beschlussvorlage nur noch dann rechtsstaatlich verfolgt werden, wenn abzusehen sei, dass diese sich auch der künftigen Regulierung entziehen wollten.

Zwischen Duldung und Strafanzeigen

Bei dem Entwurf, der von einem Sprecher Hamburger Senatskanzlei bestätigt wurde, habe es sich um einen Kompromiss zwischen den Bundesländern gehandelt. In den vergangenen Monaten war um eben jene Übergangsphase gestritten worden. Dabei sollen sich Hessen und Sachsen für eine Duldung ausgesprochen haben. Hamburg dagegen war zuletzt noch mit Strafanzeigen gegen Online-Casinos vorgegangen.

Der kommende Glücksspiel-Staatsvertrag basiert übrigens auf einigen Vorgängern, die im Folgenden kurz dargelegt werden sollen. Hintergrund: Zuständig für die Gesetzgebung in Sachen materielles Glücksspielrecht sind in Deutschland die Bundesländer. Staatsverträge dienen dabei der Abstimmung über ein bundesweit geltendes Vorgehen.

Geschichte und Ausblick zum Glücksspiel-Staatsvertrag

Der sogenannte Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland ist ein in der ursprünglichen Fassung am 1. Januar 2008 in Kraft getretener Staatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern. Ziel des Vertrags war es, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen zu schaffen.

Entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts war im Glücksspiel-Staatsvertrag von 2008 das uneingeschränkte Glücksspielmonopol des staatlichen Sportwettenanbieters Oddset verankert. Die Verfassungsrichter waren der Ansicht, dass die Erfüllung der staatlichen Suchprävention nur durch ein staatliches Glücksspielmonopol zu gewährleisten sei. Die Liberalisierung von Glücksspielangeboten stand in diesem Fall hinter dem Schutz der Gesundheit zurück.

Im Herbst 2010 wurde der erste Glücksspiel-Staatsvertrag in seiner damaligen Form vom Europäischen Gerichtshof kassiert. Die europäischen Richter stießen sich vor allem an den intensiven Werbekampagnen staatlicher Glücksspielanbieter. Werbung für Glücksspiel war natürlich alles andere als förderlich für das eigentliche Ziel: Suchprävention.

Erster Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag mit Ausnahme

Auf EU-Druck hin erarbeiteten die deutschen Bundesländer einen den sogenannten Glücksspieländerungsvertrag. Darin wurde unter anderem das Vertriebsverbot für Online-Lotto aufgehoben. Das machte einen Lotto-Jackpot über die Ländergrenzen hinweg möglich. Der Vertrag trat am 1. Juli 2012 in Kraft.

Schleswig-Holstein hatte ihn als einziges Bundesland allerdings nicht unterschrieben. In einem eigenen „Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels“ wurde zwar das staatliche Veranstaltungsmonopol für Lotto beibehalten. Allerdings hob die Landesregierung Beschränkungen bei Vertrieb und Werbung auf. Und: private Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos konnten fünf Jahre laufende Lizenzen erwerben. Nach dem Regierungswechsel trat Schleswig-Holstein 2013 aber doch noch dem geänderten Glücksspiel-Staatsvertrag bei.

Zweiter Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag gescheitert

Wieder aufgrund von Gerichtsurteilen musste der erste Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag noch einmal nachbessert werden – beinahe die Geburtsstunde des zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrags. Dieser sollte eigentlich am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Das scheiterte aber daran, dass ihn nicht alle Bundesländer ratifizierten. Widerstand gab es aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Nach langen Verhandlungen zwischen den Bundesländern soll also im kommenden Sommer der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Kraft treten. Aber noch ist der Vertrag nicht ratifiziert. Und es regt sich Widerstand. Zum einen an der oben ausgeführten vorgeschlagenen Übergangslösung für schon bestehende Online-Casino-Anbieter. Kritisiert wird aber auch, dass Prävention und Spielerschutz zu kurz kämen.

Kritik an neuem Glücksspiel-Staatsvertrag

Der Fachbeirat Glücksspiel, ein Gremium, das die Bundesländer zu dem Thema berät, soll in einem Brief an alle Landesparlamente gefordert haben, deswegen den Glücksspielstaatsvertrag neu zu verhandeln. Neben angeblich mangelndem Spielerschutz sehen die Experten auch die Glücksspielwerbung kritisch. Mal sehen, ob die Gesetzesnovelle wie geplant in Kraft treten kann.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.