Die gesetzliche Rentenversicherung zählt zu den Sozialversicherungen und dienen der Altersvorsorge von Beschäftigten. Dabei zahlen abhängig Beschäftigte automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Selbstständige sowie freiberuflich Arbeitende müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern, beispielsweise im Rahmen einer privaten Altersvorsorge. Dabei gilt das Prinzip des Generationenvertrages: Von den aktuell einbezahlten Geldern werden die Renten der aktuellen Rentner bezahlt. Das Geld wird nicht für jeden selbst angelegt und später ausbezahlt. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,7 %.