Mithilfe der Körperschaftssteuer wird die Besteuerung von Gewinnen juristischer Personen geregelt. Das betrifft Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften, aber auch Vereine und Genossenschaften. Die Besteuerung ist im Körperschaftssteuergesetz (KStG) geregelt. Der Steuersatz beträgt derzeit 15 % der Einkünfte. Es wird allerdings nicht der Gewinn laut handelsrechtlicher Bilanz besteuert, sondern für die Steuererklärung wird ein separater Gewinn mithilfe von Hinzurechnung oder Abzug bestimmter Positionen ermittelt.