Momentan könnte man als Verbraucher den Eindruck haben, dass es zuletzt ausschließlich negative Änderungen gab. So sind zum Beispiel die Benzin- und andere Energiepreise deutlich nach oben geklettert, ebenso wie Lebensmittel aufgrund der gestiegenen Inflationsrate. Tatsächlich warten auf die Verbraucher 2022 aber auch einige positive Änderungen. Diese gibt es beispielsweise im Bereich Finanzen, bei der Gesundheit, in der Sparte Energie und Umwelt sowie bei Rechten und Verträgen.
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Änderungen bei Verträgen: Kürzere Kündigungsfristen
Eine positive Veränderung für Verbraucher gibt es bei Verträgen, genauer gesagt im Hinblick auf die Kündigungsfristen. Für Verträge, die Verbraucher im kommenden Jahr ab dem 1. März abschließen, muss sich die Kündigungsfrist auf höchstens einen Monat belaufen.
Verpasst man diese Kündigungsfrist, gibt es eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Dann kann man ebenfalls stets nach einem Monat kündigen.
Beweislastumkehr verlängert sich auf 12 Monate
Eine weitere, ebenfalls positive Änderung für Verbraucher besteht darin, dass sich die sogenannte Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate verlängert. Das bedeutet für Verbraucher, dass sie zum Beispiel online erworbene Waren mit einem Mangel innerhalb von einem Jahr zurücksenden können.
Und zwar ohne, dass sie die Existenz dieses Mangels von Beginn nachweisen müssen. Stattdessen müsste der Verkäufer bzw. Hersteller beweisen, dass der Mangel nicht von Beginn an vorhanden war. Was wiederum nahezu unmöglich ist.
Änderungen Gesundheit: Mehr Pflegegeld im Jahr 2022
Zu den ebenfalls positiven Änderungen, die ab kommendem Jahr inkrafttreten, zählt eine zum Teil erhöhte Pflegesachleistung. Diese bezieht sich zum Beispiel auf Pflegegrad II, wo es eine Erhöhung um 5 Prozent gibt.
Darüber hinaus steigen die Sätze ebenfalls in der Sparte Kurzzeitpflege, dort sogar um 10 Prozent. In dem Fall beträgt der Betrag ab Januar 2022 1.774 Euro. Weitere Zuschüsse und Steigerungen gibt es bei der stationären Pflege und bezüglich der Pflege- und Ausbildungskosten.
Änderungen 2022: E-Rezept zukünftig Pflicht
Das sogenannte E-Rezept wird im kommenden Jahr zur Pflicht. Dann gibt es in den entsprechenden Arztpraxen keine Papier-Rezepte mehr. Stattdessen benötigt man eine offizielle App. Mit dieser lässt sich das entsprechende Rezept dann in der Apotheke einlösen.
Verbot des Tötens männlicher Küken
Ebenfalls positiv ist, dass Geflügelzüchter ab Januar 2022 Uhr aufgrund einer Änderung des Tierschutzgesetzes keine männlichen Küken mehr töten dürfen.
Allein in Deutschland mussten bisher jährlich durchschnittlich über 40 Millionen Küken in den entsprechenden Legebatterien und außerhalb ihr Leben lassen. Der Grund: Sie können keine Eier legen.
Lebensversicherungen: Garantiezins sinkt erneut
Eine eher negative Nachricht für Verbraucher gibt es mal wieder im Bereich der Lebensversicherungen. Dort sinkt der Garantiezins erneut. Ab dem Jahr 2022 beträgt der Garantiezins lediglich noch 0,25 Prozent.
Damit dürften kapitalbildenden Lebensversicherungen noch unattraktiver sein, als sie es in den vergangenen Jahren ohnehin schon waren.
Post: Höhere Preise beim Porto
Ebenfalls für Verbraucher negativ ist eine Änderung, die es im Bereich Porto der Deutschen Post ab Januar gibt. Voraussichtlich kosten gewöhnliche Briefe dann um fünf Cent mehr, während der Preis von Postkarten sogar von bisher 60 auf 70 Cent steigen dürfte.
Zuschusspflicht zur Betriebsrente auch bei älteren Verträgen
Eine wiederum positive Neuerung ab 2022 besteht darin, dass Arbeitgeber zukünftig auch ältere Verträge im Zusammenhang mit einer Betriebsrente bezuschussen müssen.
Im Rahmen der Entgeltumwandlung war dies bisher ausschließlich für solche Verträge verpflichtend, die ab 2019 abgeschlossen wurden. Zukünftig gilt die Zuschusspflicht jedoch auch für davor abgeschlossene Verträge in Höhe von 15 Prozent.
Energie: CO2-Preis steigt
Leider nicht verwunderlich ist eine Änderung ab 2022, die den CO2-Preis betrifft. Dieser steigt dann nämlich von bisher 25 auf zukünftig 30 Euro je Tonne an. In erster Linie sind davon zwar Unternehmen betroffen. Diese geben die Preiserhöhung jedoch in der Regel an die Endkunden, also an die Verbraucher, weiter.
Verbot von Plastiktüten ab 2022
Bisher gab es hinsichtlich der Plastiktüte in Supermärkten eine Übergangsphase. Diese endet mit dem 1. Januar 2022. Ab diesem Zeitpunkt sind Plastiktüten endgültig verboten.
Lediglich zur „Verpackung“ von Obst, Gemüse und anderen Produkten aus dem Frischebereich dürfen Kunden sie künftig noch in Anspruch nehmen.
Pfandpflicht auf Getränkedosen sowie Einwegflaschen
Bisher war es im Bereich der Pfandpflicht so, dass manche Dosen und sogenannte PET-Flaschen nicht mit einem Pfand belegt waren.
Ab kommendem Jahr gilt die Pfandpflicht hingegen ausnahmslos für alle Dosen und Einwegflaschen. Damit zahlen Verbraucher beim Händler in jedem Fall 0,25 Euro Pfand.