Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat es sich zum Ziel gesetzt, einige alltägliche Verträge fairer zu gestalten. Im Fokus stehen insbesondere Handy-, Strom-, Fitness- und Internetverträge. Dabei geht es vor allem um die teilweise aus Sicht der Ministerin zu langen Laufzeiten der Verträge.

Lange Bindungsdauer bei Handy-Verträgen

Insbesondere bei Handyverträgen ist es gang und gäbe, dass sich Kunden über einen längeren Zeitraum binden müssen. Vor allem dann, wenn sie zum preiswerten Tarif auch noch ein günstiges Smartphone erhalten möchten. In den meisten Fällen haben Handyverträge mittlerweile einer Laufzeit in Höhe von zwei Jahren. Bundesjustizministerin Lambrecht plant jetzt, solche Verträge auf maximal ein Jahr Laufzeit zu begrenzen.

Betroffen von den eventuellen Neuregelungen sind nicht nur Mobilfunkverträge, sondern ebenfalls Internet-, Strom- und Fitnessverträge. Dort soll das Gleiche gelten, nämlich eine Laufzeit von maximal einem Jahr. Zum anderen darf die automatisch erfolgende Verlängerung lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten in Kraft treten. Dahinter steckt unter anderem der Gedanke, dass es Verbrauchern leichter gemacht werden soll, relativ zeitig zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können.

Neben den aus Sicht der Justizministerin zu langen Laufzeiten soll noch ein weiteres Detail angegangen werden, nämlich bestimmte Klauseln im Hinblick auf Kündigungen und Laufzeiten im Zuge des Kleingedruckten. Ein weiterer Dorn im Auge sind Verbraucherverträge, die man am Telefon abschließt, wie der Tagesspiegel schreibt.

Schriftliche Bestätigung für Vertragsabschluss am Telefon

Zukünftig sollen insbesondere Strom- und sonstige Energieverträge, die der Verbraucher telefonisch abgeschlossen hat, von diesem zusätzlich per E-Mail bestätigt werden müssen. Dadurch soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, sich die Vertragsdetails in Ruhe durchzulesen. Zum anderen kann er so eine Vergleich mit anderen Angeboten durchführen – und im Zweifelsfall dem Vertragsabschluss widersprechen. Ähnliche Regelungen existieren bereits, allerdings bisher nahezu ausschließlich für sogenannte Glücksspielverträge.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.