Wirecard ist schon seit Monaten aufgrund eines vermuteten Bilanzskandals in den Medien. Jetzt muss der Zahlungsdienstleister tatsächlich Insolvenz anmelden. Diese Entscheidung traf der Vorstand vor allem wegen eines Fehlbetrages in der Bilanz, der sich auf rund 1,9 Milliarden Euro beläuft.

Insolvenzantrag beim Amtsgericht München

Den Insolvenzantrag hat die Wirecard AG beim Amtsgericht München gestellt. Der Grund für die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die drohende Zahlungsunfähigkeit nebst einer Überschuldung.

Darüber hinaus findet eine Prüfung statt, ob man für die Töchter des Unternehmens ebenfalls Insolvenzanträge vorlegen muss, wie die Tagesschau berichtet. Die Bank soll aber nicht Teil des Insolvenzverfahrens sein, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Aktie stürzt an der Börse erneut ab

Aufgrund dieser negativen Nachricht stürzt die Aktie des Unternehmens an der Börse abermals ab. Damit setzt sich ein erheblicher Kursverlust fort. Mittlerweile hat das Wertpapier seinen tiefsten Stand seit fast zehn Jahren erreicht.

Noch vor knapp zwei Jahren zahlten die Börsianer für eine Wirecard-Aktie noch knapp 200 Euro. Am Donnerstag notiert das Wertpapier bei unter drei Euro. Der Absturz allein innerhalb eines Tages betrug damit 80 Prozent.

Ermittlungen gegen ehemaligen Wirecard-Chef

Mittlerweile laufen Ermittlungen gegen den ehemaligen Chef von Wirecard, Markus Braun. Zusammen mit mutmaßlichen Tätern soll er dafür verantwortlich sein, dass sowohl Bilanzsumme als auch Umsatz durch Einnahmen, die es in der Praxis nicht gegeben hat, künstlich aufgebläht wurden.

Es geht daher bei den Ermittlungen in erster Linie um den Vorwurf einer möglichen Bilanzmanipulation. Aufgrund der bereits seit einem Jahr bestehenden Berichte in dieser Hinsicht war die Aktie des Unternehmens schon mehrfach erheblich an der Frankfurter Börse gefallen.

Verlust von Krediten als weiteres Risiko

Bereits vor einer Woche warnte Wirecard davor, dass ein Verlust von Krediten möglich wäre. Grund ist, dass man bisher kein Jahresabschluss vorlegen konnte.

Dies wäre allerdings äußerst wichtig, denn die entsprechenden kreditgebenden Banken besitzen das Recht, Darlehen im Gegenwert von mehr als zwei Milliarden Euro mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls die testierte Bilanz nicht rechtzeitig vorgelegt werden könne.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.