In der Bevölkerung bricht regelmäßig Ärger aus, wenn von der Höhe der Managergehälter die Rede ist. Jetzt hat der Bundestag eine verpflichtende Deckelung der Managergehälter beschlossen.

Europäische Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sind künftig dazu verpflichtet, für die Führungsebene bei den Gehältern eine Obergrenze zu definieren. Damit wird eine bereits bestehende europäische Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Die Aufsichtsräte der börsennotierten Unternehmen haben in Zukunft die Aufgabe, eine maximale Vergütung der Vorstandsmitglieder festzulegen. Dabei haben die Verantwortlichen die Wahl, ob dieses Limit pauschal für den gesamten Vorstand mit allen Mitgliedern gilt oder ob es für jedes einzelne Einkommen der betroffenen Führungspersonen eine Obergrenze gibt. Bis dato hatte man einen eventuellen Deckel nur auf freiwilliger Basis beschlossen.

Weitere Absenkung des Deckels möglich

Abgesehen von der Obergrenze, die vom Aufsichtsrat für die Führungsebene beschlossen werden muss, kann es auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung zusätzlich zu einer noch einmal reduzierten Obergrenze kommen. Insbesondere die SPD begrüßt das neue Gesetz, denn überdurchschnittlich hohe Gehälter der Manager wären sehr negativ für das Vertrauen der Menschen in die soziale Marktwirtschaft.

Auf wenig Gegenliebe stieß das beschlossene Gesetzespaket allerdings auf Seiten der Opposition. Diese lehnte es mehrheitlich ab. Sowohl die AfD als auch die FDP sprachen sich aus verschiedenen Gründen gegen die Einführung dieses Gesetzes aus.

Managergehälter schon jetzt häufig begrenzt

Positiv ist, dass rund 90 Prozent der Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften schon jetzt auf freiwilliger Basis die Gehälter ihrer Manager begrenzt haben. Somit hält sich nur noch eine relativ kleine Anzahl von börsennotierten Unternehmen nicht an die Empfehlung des sogenannten Corporate Governance Kodexes.

Aus diesem Grund hat die neue Gesetzeslage in der Praxis eine eher geringe Bedeutung, wie die ARD berichtet. Auch wenn natürlich die ehemalige Freiwilligkeit durch das Gesetz jetzt verpflichtend ist.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.