Geschäftsinhaber und Privatleute möchten auf Reisen optimal versichert sein. Deshalb sollte man rechtzeitig vor dem Beginn der Reise eine Reiseversicherung abschließen.
Die Reiseversicherung teilt sich in die Module Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittversicherung, Reiseabbruchversicherung und Reisekrankenversicherung für das Ausland auf. Mit den einzelnen Modulen lässt sich ein Service-Reiseversicherungspaket nach Wunsch zusammenstellen. Die Auswahl aller Module bietet den höchsten Reise-Versicherungsschutz. Der Vergleich der einzelnen Anbieter führt zu einem Service-Paket, das zu den eigenen Wunsch-Optionen am besten passt.
Inhalt
Die Reisegepäckversicherung
Wenn Sie auf Reisen gehen, sollte das Gepäck gut versichert sein, weil trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ab und zu ein Gepäckstück gestohlen wird. Das Reisegepäck kann außerdem durch andere Reisende beschädigt werden. Und eine Reisegepäckversicherung ersetzt nach der Prüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter in vielen Fällen den Zeitwert.
Wichtig ist natürlich, dass beim Gepäckverlust oder bei einer Beschädigung des Gepäcks kein Vorsatz vom Gepäckeigentümer vorliegen darf. Auch sollte man das Reisegepäck nicht einfach ohne Aufsicht abgestellt haben, um beispielsweise noch kurz in den Kiosk zu gehen. Trotz der Reisegepäckversicherung hat jeder Reisende die Pflicht auf sein Reisegepäck aufzupassen.
Die Reisegepäckversicherung enthält Höchstgrenzen, die man nur bei durch die Versicherung anerkannten Schadensfällen tatsächlich überwiesen bekommt. Die gewaltsame Entwendung des Gepäcks durch andere Personen ist durch die Reisegepäckversicherung abgedeckt. Dazu sollte man die Tat der Polizei gemeldet und alle von der Versicherung geforderten Belege später vorliegen haben.
Bei beruflichen Reisen, die mehrmals im Jahr stattfinden, lohnt sich oft die Jahresreisegepäckversicherung für mehrere Reisen. Besonders dann, wenn hochwertige technische Geräte mitgenommen werden.
Die Reiseabbruchversicherung
Die komplette Reise ist geplant und gebucht, plötzlich kommt ein unerwartetes negatives Ereignis dazwischen und machen den Reiseantritt unmöglich. Zu solchen negativen Ereignissen gehören Unfälle, Erkrankungen, Schwangerschaftsbeschwerden, Schäden am Eigentum durch Unwetter und der Tod.
Bei leichteren gesundheitlichen Beschwerden ist der Abbruch der Reise meistens nicht gerechtfertigt. Auch entscheidet später der Sachbearbeiter, ob die Versicherung den Grund für den Abbruch der Reise anerkennt.
Falls die Versicherung den individuellen Stornogrund anerkennt, erstattet sie die nicht genutzten Reiseleistungen. Auch eventuell entstehende Kosten oder die Mietwagengebühr für die frühere Abreise erhält der Versicherte dann zurück.
Die Reiserücktrittskostenversicherung
Die Gründe für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung für Privatleute und für Geschäftsreisende sind ähnlich wie bei der Reiseabbruchversicherung. Der gesamte Reisepreis und die Stornogebühren sind versichert, wenn die gewählte Versicherung den persönlichen Rücktrittsgrund anerkennt.
Es gibt Risiken, die durch die Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt sind. Die Anerkennung leichterer Erkrankungen als Stornogrund liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters. Zusätzliche Atteste des behandelnden Arztes liefern dabei wichtige Belege über den Schweregrad der aktuellen Erkrankung.
Reiseversicherung: Erkrankung im Ausland vorbeugend versichern
Abhängig vom Reiseland und der Art der Erkrankung sind Sie im Ausland nur zum Teil oder gar nicht durch die gesetzliche Krankenkasse versichert. Die eigene Krankenkasse muss man vor dem Antritt der Reise befragen, inwieweit sie die Kosten bei einer Erkrankung im Ausland übernimmt.
Bei vielen Reisen innerhalb Europas gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Die Ärzte bieten ähnliche Leistungen an wie in Deutschland. Bei kostspieligen Behandlungen im Ausland muss man den Restbetrag aber oft selbst bezahlen. Anderenfalls lassen sich diese durch den Abschluss einer privaten Reiseauslands-Krankenversicherung abdecken.
Für Reisen nach Ägypten oder Tunesien ist eine private Reisekrankenzusatzversicherung für das Ausland auf jeden Fall sehr wichtig, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Übernahme solcher Kosten grundsätzlich ablehnt oder nicht in voller Höhe übernimmt.
Ein Gespräch mit der eigenen Krankenkasse über die individuellen Leistungen im Ausland, die je nach gewählter Krankenkasse unterschiedlich ausfallen, dient als Entscheidungshilfe für den Ausbau des Krankenversicherungsschutzes im Ausland. Hier sollte man auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport als Kostenfaktor einkalkulieren, den eine Versicherung abdecken muss.