Zwar gibt es in den Medien aktuell fast nur ein Thema: das Coronavirus. Nahezu unbemerkt treten allerdings ab dem 1. Mai einige Änderungen in Kraft, die Verbraucher kennen sollten. Dabei geht es unter anderem um die Themen Straßenverkehr, Steuererklärung, Mindestlohn und Paketpreise.

Höhere Strafen bei Verkehrsdelikten

Eine wesentliche Änderung, die allerdings schon seit dem 28. April gilt, betrifft sogenannte Verkehrssünder. Hier werden die Sanktionen ab sofort deutlich umfangreicher ausfallen, sowohl beim Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen als auch beim Falschparken und anderen Delikten. Wer beispielsweise jetzt innerorts die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 16 Kilometer pro Stunde überschreitet, muss – neben Geldstrafe und Punkten – bereits mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Steuererklärung 2018: Abgabefrist verlängert

Normalerweise hätte die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 spätestens zum 28. Februar dieses Jahres erstellt werden müssen. Hier gibt es allerdings eine Fristverlängerung, die in mehreren Ländern beschlossen wurde. Grund sei die Corona-Pandemie, die dazu führt, dass jetzt eine Abgabefrist der Steuererklärung bis spätestens 31. Mai gilt. Allerdings ist zu beachten, dass diese Verlängerung beantragt werden muss, wie Welt Online schreibt.

Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte

In zwei Branchen gibt es ab Mai einen etwas höheren Mindestlohn, nämlich zum einen bei den Malern und zum anderen bei den Pflegekräften. Bei den Malern und Lackierern steigt der Mindestlohn von 10,85 auf 11,10 Euro. Das ist ein Anstieg um 0,25 Euro pro Stunde. Pflegekräfte erhalten zum Teil erstmals überhaupt einen bundeseinheitlichen Mindestlohn. Dieser beträgt dann zum Beispiel für gelerntes Pflegepersonal 13,20 Euro.

Pakete und Päckchen preiswerter

Eine erfreuliche Entwicklung gibt es im Bereich der Preise für Pakete und Päckchen. Erst im Januar hatte DHL eine Preiserhöhung durchgeführt, die jetzt allerdings wieder zurückgenommen wird. Eine Auswirkung besteht darin, dass die Preise für Pakete um bis zu zwei Euro sinken.

Geringeres Mindestalter für Moped-Führerschein

Über eine weitere Änderung dürften sich insbesondere Jugendliche freuen, denn das Mindestalter für den Moped-Führerschein sinkt von bisher 16 auf zukünftig 15 Jahre. Ab Mai dürfen 15-Jährige den Moped-Führerschein machen. Sie sind außerdem dazu berechtigt, Krafträder zu führen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde erreichen.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.