Spätestens der Volkswagen-Skandal hat gezeigt, dass Sammelklagen sinnvoll und wichtig sein können. Oft lässt sich vor Gericht mehr erreichen, wenn zahlreiche Verbraucher dieselbe Klage erheben, als wenn jeder einzeln auftritt. Das EU-Parlament hat nun beschlossen, dass sich Kollektivklagen in Zukunft in der gesamten Europäischen Union einreichen lassen.

Verbesserung der Rechte von Verbrauchern

Künftig ist es in der EU möglich, sogenannte Sammelklagen einzureichen und zu führen. Auf diese Regelung einigten sich die sogenannten Unterhändler des Europaparlaments. Zuvor hatte offenbar insbesondere die Industrie versucht, den eingebrachten Vorschlag milder zu gestalten. Diese Versuche sind allerdings in der Summe relativ ergebnislos geblieben.

Sammelklagen: Vorschlag schon 2018

Bereits im Jahre 2018 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass zukünftig Sammelklagen in der EU möglich sein sollten, wie Welt Online schreibt. Der Anlass war damals der VW-Abgasskandal.

Die Option der Kollektivklagen existiert hierzulande mittlerweile seit geraumer Zeit, nämlich im Zuge der sogenannten Musterfeststellungsklagen.

Verbraucherverbände als Stellvertreter

Zukünftig können zudem Verbraucherverbände in Stellvertretung für Geschädigte gegenüber einem Unternehmen eine Schadensersatzklage einreichen. Unter anderem beschloss dies das Europaparlament ebenfalls. Demnach soll in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union mindestens eine Organisation zu einer solchen Vertretung berechtigt sein.

Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass in den neuen Regelungen auch sämtliche Flug- und Zuggastrechte erfasst sind. Ferner gibt es eine Reihe weiterer Anwendungsmöglichkeiten, bei denen Sammelklagen zukünftig genutzt werden können. So zum Beispiel im Bereich Finanzdienstleistungen, oder wenn es um Gesundheitsfragen geht.

Schutz der Unternehmen gewährleistet

Die neuen Regeln geben allerdings nicht nur Verbrauchern mehr Sicherheit, ihre Rechte im Einzelfall mit einer höheren Wahrscheinlichkeit durchsetzen zu können. DAuf der anderen Seite sollen möglicherweise betroffene Unternehmen ebenfalls geschützt werden, nämlich vor dem Missbrauch von Klagemöglichkeiten.

Dies will man dadurch erreichen, dass der Verlierer im Gerichtsprozess die anfallenden Kosten tragen müsse. Darüber hinaus ist es den Gerichten selbstverständlich jederzeit möglich, einen unbegründeten Fall nicht weiter zu verhandeln. Experten gehen davon aus, dass sich solche Sammelklagen auch in Europa zunehmend zu einem attraktiven Geschäftsmodell für Anwälte entwickeln könnten. Das ist in den USA bereits gang und gebe.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.