Die sogenannten Musterfeststellungsklagen gegen Volkswagen sind gestartet. Eine Reihe von Juristen hat bereits im Vorfeld ein eindeutiges Urteil gegen VW gefordert. Nicht selten ist in dem Zusammenhang von einem Vorsatztäter die Rede. Daher könne die Konsequenz nur lauten, den Fahrzeugerwerb betroffener Autokäufer rückgängig zu machen.
Kläger fordern Erstattung des Kaufpreises
Ein wesentlicher Streitpunkt im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern besteht darin, ob man trotz jahrelanger Nutzung der betroffenen Fahrzeuge dennoch den vollen Kaufpreis erstatten muss. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Experten, die dies für die richtige Entscheidung halten. Das berichtet unter anderem die Frankfurter Rundschau.
Würde anders entschieden, käme dies dem Automobilhersteller in gewisser Weise sogar zugute. Bekäme der Automobilbauer seitens der Autokäufer aufgrund der Nutzung eine Art Entschädigung, würde also die übliche Nutzung vom Kaufpreis abgezogen, könnte dadurch der Absatz der Fahrzeuge insgesamt gesteigert werden.
Musterfeststellungsklage gestartet
Die Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern ist am Montag angerollt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vertritt in dem Zusammenhang über 400.000 Kunden des Automobilherstellers. Alle Betroffenen hatten die Fahrzeuge des Konzerns erworben, die VW bekanntlich mit einer sogenannten Betrugssoftware ausgestattet hatte.
Das Problem dürfte insbesondere darin bestehen, dass das geltende Recht bisher vorsieht, die bereits erwähnte Nutzungsentschädigung vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug zu bringen.
Abwarten könnte sich für VW lohnen
Sollte das Gericht tatsächlich so entscheiden, dass die Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen wird, könnte VW mit jedem weiteren Tag indirekt Geld einsparen. Daher könnte durchaus ein Interesse vorhanden sein, das Verfahren so zeitaufwändig wie möglich zu gestalten.
Aber selbst, nachdem das Verfahren abgeschlossen ist, ist es für Volkswagen vermutlich preiswerter abzuwarten, welche Betroffenen überhaupt noch weiter den Klageweg wählen. Experten rechnen damit, dass die Anzahl der Klagenden erheblich abnimmt. Demnach ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass Volkswagen im ersten Weg mit allen Klagenden einen Vergleich anstrebt.
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