Erneut kommt es in Deutschland zu einem sogenannten Lockdown, auch wenn dieser etwas moderater als im März ausfällt. Dennoch gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die mit 2. November bundesweit in Kraft treten. Betroffen davon sind insbesondere die Bereiche Kontakte, Gastronomie, Freizeit, Dienstleistungen und Firmen.
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Gastronomie macht größtenteils dicht
Am härtesten betroffen von den ab 2. November geltenden Regelungen zum Corona-Lockdown sind sicherlich die Restaurants, Clubs, Kneipen und Diskotheken. Diese müssen nämlich ausnahmslos schließen. Erlaubt sind allerdings insbesondere für Restaurants sowohl der Lieferservice als auch die Möglichkeit für den Kunden, das zubereitete Essen vor Ort abzuholen. Eine Ausnahme gibt es ebenfalls für Kantinen, die geöffnet bleiben dürfen.
Coronaregeln für Freizeit und Sport
Ebenfalls hart von den neuen Regelungen sieht sich die sogenannte Veranstaltungsbranche getroffen. Dazu zählen unter anderem Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Kinos, Theater, Konzerthäuser, Messen oder Freizeitparks. Ebenfalls betroffen sind zahlreiche sportliche Aktivitäten. Spaßbäder sowie Fitnessstudios müssen ebenfalls schließen. Es kommt sogar zu einer kompletten Einstellung des Sportbetriebes im Amateurbereich.
Erhebliche Reduzierung der Kontakte
Ebenfalls zu den harten Maßnahmen zählt die deutliche Begrenzung der Kontakte. Grundsätzlich wird dazu geraten, möglichst alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. In der Öffentlichkeit ist nur noch ein Zusammentreffen von maximal zehn Personen erlaubt. Diese dürfen zudem aus höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten stammen.
Zudem gelten Feiern auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen als nicht mehr akzeptabel. Allerdings sind Zusammenkünfte im privaten Raum rechtlich betrachtet nicht gegen Bußgelder verboten. Die gilt zumindest bis zu einem gewissen Anzahl von Personen. Zu den Kontaktbeschränkungen zählt indirekt auch, dass man auf Privatreisen oder Verwandtenbesuche möglichst verzichtet soll. Dazu zählt im Dienstleistungssektor, dass Hotels und Pensionen nicht mehr die Erlaubnis haben, Gäste zu beherbergen.
Keine Schließung von Schulen, Kindergärten und Einzelhandel
Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr werden sowohl Schulen und Kindergärten als auch der Einzelhandel geöffnet bleiben, wie die ARD berichtet. Allerdings ist noch einmal auf die möglichst scharfen Hygieneregeln und sonstigen Coronaregeln zu achten, die im Einzelfall nachjustiert werden müssen.
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