Gold ist im Moment ein äußerst gefragtes Investment. Der Preis für die Feinunze erreichte zuletzt nahezu täglich neue Höhen. Manche Anleger investieren bevorzugt in physisches Gold, kaufen also Barren oder Münze. Zahlreiche andere Investoren entscheiden sich dagegen für ein indirektes Investment – insbesondere mittels sogenannter Gold-ETFs oder Gold-ETCs. Diese sollen allerdings vermutlich ab 2021 in vollem Umfang besteuert werden.

Steuern nach Ende der Spekulationsfrist?

Die bisherige Regelung bezüglich sogenannter Gold-ETFs und ETCs sieht zwei wesentliche Punkte vor. Zum einen werden Kursgewinne, die aus Gold-ETCs oder ETFs resultieren und keinen Anspruch auf Auslieferung des Goldes haben, ohnehin im Zuge der Abgeltungssteuer versteuert.

Dies gilt allerdings zum anderen nicht unter der Voraussetzung, dass ein solcher Auslieferungsanspruch besteht bzw. die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt. In dem Fall greift nämlich die Spekulationsfrist. Gewinne werden in dem Fall grundsätlzich besteuert, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

Gold-ETFs: Was ist zukünftig geplant?

In einem vor Jahren ergangenen Urteil hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kursgewinne aus Gold-ETFs und Gold-ETCs dann steuerfrei sind, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist, also nach einem Jahr. Die zukünftige Regelung könnte jedoch so aussehen, dass man die entsprechenden Preisgewinne im Zuge der Abgeltungssteuer versteuern muss. Auch nach Ablauf der Spekulationsfrist, wie etwa Focus Online berichtet.

Bisher galt dies lediglich unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Gold-ETFS oder Gold-ETCs keinen Auslieferungsanspruch beinhalten. Zukünftig sollen jedoch nach dieser Regelung sämtliche ETFs mit dem Basiswert Gold unter die Abgeltungssteuer fallen. Das unabhängig davon, ob ein Auslieferungsanspruch besteht oder nicht.

Anleger sollten jetzt handeln

Wer aktuell in Gold-ETFs oder Gold ETCs investiert ist, dem raten Experten aufgrund der möglicherweise schon ab 2021 gelltenden Steueränderung, die entsprechenden Wertpapiere zu veräußern und stattdessen in physisches Gold zu investieren. Dies trifft natürlich nur unter der Voraussetzung zu, dass die angedachte Steueränderung tatsächlich in Kraft treten wird.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.