Immer mehr Arbeitnehmer nutzen die Chance, zumindest einen Teil der Arbeitszeit im Homeoffice abzuleisten. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die sich gegen dieses Arbeitsmodell nach wie vor sträuben. Entsprechend sollten Fragen dazu geklärt sein, etwa, ob bei der Arbeit im Homeoffice eigentlich fixe Arbeitszeiten einzuhalten sind.

Verbindliche Regeln gelten auch fürs Homeoffice

Für viele Arbeitnehmer ist es ein Traum: das Homeoffice. Freie Zeiteinteilung, arbeiten, wann man möchte, und die Freiheit, nicht mehr jeden Tag zur Arbeit fahren zu müssen. Trotzdem ist es ein Irrtum, dass die absolut freie Zeiteinteilung ohne Einschränkung für das Arbeiten von Zuhause aus gelten würde. Zwar ist eine größere Flexibilität als beim Arbeiten vor Ort vorhanden. Dennoch müssen insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeiten verbindliche Regeln eingehalten werden.

Keine frei wählbaren Arbeitszeiten

Entgegen einer durchaus weit verbreiteten Meinung ist es beim Homeoffice nicht regelkonform, die Arbeitszeiten vollkommen flexibel zu gestalten. Betroffene können also nicht einfach nachts arbeiten und tagsüber nicht erreichbar sein. Stattdessen tritt auch bei der Arbeit am eigenen Schreibtisch das sogenannte Weisungsrecht des Arbeitgebers ein.

Dieses beinhaltet, dass bestimmte Kernarbeitszeiten vorgegeben werden können. Das trifft ebenfalls auf Ruhezeiten und sonstige gesetzliche Vorgaben zu, die im Zusammenhang mit der Arbeitszeit zu beachten sind. Dazu gehört auch das Verbot der Sonntagsarbeit, wie finanzen.net schreibt.

Arbeitnehmer muss zu Kernarbeitszeiten erreichbar sein

Besonders wichtig ist es bei der Arbeit im Homeoffice, sich an die geltenden Arbeitszeiten zu halten. Das gilt vor allem dann, wenn von dort auch Kundenkontakt oder andere Kommunikation stattfindet, beispielsweise per Telefon. In diesem Fall kann der Arbeitgeber selbstverständlich verlangen, dass der Mitarbeiter in seinem Homeoffice zum Beispiel zwischen 9 und 17 Uhr für Kunden oder sonstige Kommunikation erreichbar ist.

Was die verbindlichen Regeln angeht, so hat der Betriebsrat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht. So können sich beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter darauf einigen, zu welchen Uhrzeiten auch für das Homeoffice die Kernarbeitszeit gilt. Sicherlich wird dieses Thema in näherer Zukunft aktuell bleiben, weil der Anteil der Menschen im Homeoffice weiter wächst.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.