Die meisten Menschen kennen Detektive und ihre Arbeit nur aus Film, Fernsehen und Büchern. Oft geht es um spannende Fälle, der Zuschauer oder Leser fiebert und rätselt fleißig mit. In den Medien ähneln die Tätigkeiten häufig denen eines Kriminalbeamten. Im Leben eines echten Ermittlers geht es jedoch meist deutlich ruhiger zu. Pseudo-James-Bonds, fette Tattoos und glitzernde Goldketten haben dort nichts zu suchen. Vielmehr ist ein unauffälliges Erscheinungsbild der Pluspunkt eines seriösen Detektivs.

Häufige Gründe für die Beauftragung einer Detektei

Die Einsatzbereiche von Detektiven sind vielfältig. Vermehrt werden sie

  • zur Überwachung von Personen, beispielsweise bei Verdacht auf Untreue oder Diebstahl;
  • zum Herausfinden von Lohnfortzahlungsbetrug und schweren Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz;
  • zur Leumunds- und Adressermittlung sowie Vermisstensuche

eingeschaltet. Eine Detektei wird ebenso oft von Unternehmern wie von Privatleuten beauftragt.

Die Aufgaben einer Wirtschaftsdetektei

Geht es um die Aufklärung von externen Angriffen oder Delikten innerhalb eines Betriebes, sind kompetente Wirtschaftsdetektive gefragt. Zu den Gründen für die Einschaltung im internen Bereich gehören Arbeitszeit- und Versicherungsbetrug, Korruption sowie die Unterschlagung oder Veruntreuung von Geldern. Zu den externen Arbeiten zählt die Verfolgung von Betriebsspionage, IT-Angriffen und Produktpiraterie. Ermittlungen erfolgen unter anderem bei einem Verdacht gegen Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen. Manchmal wird eine Detektei engagiert, wenn unerklärliche Defizite in der Kasse oder Bilanz eines Unternehmens auftauchen. Gibt es keinen expliziten Verdacht auf eine dafür verantwortliche Person, kann die Aufklärung langwierig und umfangreich sein. Ein weiteres Arbeitsfeld eines Wirtschaftsdetektivs ist darüber hinaus die Aufdeckung von Versicherungsbetrügen.

Mögliches Szenario eines Einsatzes

In der Arbeitswelt kommen hin und wieder Krankschreibungsbetrüge vor. Wer eine Erkrankung vortäuscht, macht sich nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Eine lange Krankschreibung löst generell bei den Vorgesetzten noch keinen Verdacht aus. In unserem fiktiven Fall wird der Arbeitnehmer jedoch von Kollegen recht munter beim Einkaufen gesehen, obwohl er laut gelbem Zettel des Arztes an einer Thrombose im Fuß leidet. Misstrauische Führungspersonen schalten daraufhin zur näheren Überprüfung eine Wirtschaftsdetektei ein.

Ein Mitarbeiterteam startet mit der Beobachtung des vermeintlichen Betrügers. Die Beobachtung beginnt morgens am Wohnort, mehrere Stunden passiert erst einmal gar nichts. Die Detektive müssen sich in Geduld über. Außerdem wechseln sie öfters ihren Standort, denn die Aufmerksamkeit von Nachbarn darf nicht erregt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt bringt der Arbeitnehmer mit dem Auto seine Kinder in die Schule und fährt zum Einkaufen. Diese Aktionen reichen zum Beweis eines Arbeitsrechtsverstoßes allerdings nicht aus. Mehr passiert am ersten Tag nicht, sodass die Ermittler am Abend ihren Feierabend einleiten.

Da der erste Detektiveinsatz noch keinen Aufschluss über einen eventuellen Krankschreibungsbetrug gibt, wird mit der Wirtschaftsdetektei ein weiterer Beobachtungstag abgestimmt. Grund dafür ist insbesondere, weil das Team keinerlei Bewegungseinschränkungen des Arbeitnehmers erkennen konnte, obwohl diese bei einer Fußthrombose in der Regel vorliegen. Bei der nächsten Beobachtung erhärtet sich jedoch der Verdacht: Die krankgeschriebene Person erledigt umfangreiche Einkäufe in einem Gartencenter und ist kurz danach stundenlang rund um das Haus äußerst aktiv.

Krankschreibungsbetrug kann für Unternehmer teuer werden

Selbstverständlich zieht ein Detektiveinsatz Ausgaben nach sich. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden, der durch einen langen Arbeitsausfall eines Angestellten garantiert ist. Darüber hinaus geht es um das Vertrauen zwischen Chef und Mitarbeiter. Wird es durch einen Krankschreibungsbetrug zerstört, hat die Zusammenarbeit keinen Sinn mehr. Erfahrungsgemäß bestätigt eine Wirtschaftsdetektei bei derartigen Beauftragungen in den meisten Fällen den Verdacht. Dies ist jedoch nicht auf die Häufigkeit von solchen Betrügen zurückzuführen. Vielmehr findet der Einsatz durch Dritte erst statt, wenn bereits erhebliche Zweifel an der Krankschreibung des Angestellten bestehen.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.