Im Zuge der Corona-Pandemie gab es in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Änderungen. Nun stehen ab 1. Dezember 2020 erneut Änderungen an. Diesmal geht es auch um die Quarantänepflicht bei positiv auf Corona Getesteten.

Strengere Corona-Regeln ab Dezember

Es gibt in einigen Bereichen ab Dezember strengere Corona-Regelungen. Insbesondere betrifft das das Einkaufen, das Bahnfahren oder auch die Kontakte. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Geschäfte – je nach Größe der Verkaufsfläche – nur noch 10 bzw. 20 Quadratmeter als Grundlage für einen Kunden nehmen müssen.

Darüber hinaus gibt es in vielen Innenstädten eine Maskenpflicht. Und es darf nur noch Kontakt mit einem weiteren Haushalt existieren, wie Chip Online berichtet.

Änderungen bei der Quarantäne

Eine weitere Änderung, die ab Dezember in Kraft tritt, bezieht sich auf die Quarantänepflicht. Erfreulich für Betroffene ist, dass sich die Quarantänezeit von bisher 14 auf 10 Tage reduziert. Nach wie vor müssen nicht nur selbst Infizierte in Quarantäne, sondern auch Personen, die nachweislich Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person hatten.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass in der Vergangenheit bereits an Corona erkrankte Menschen zukünftig nicht mehr in Quarantäne müssen. Selbst, wenn sie erneut Kontakt zu einem Infizierten hatten.

Strengere Quarantäneregeln für Schüler

Für Schüler gibt es ebenfalls eine nicht unwichtige Änderung in Form einer Verschärfung der Quarantäne-Regelungen. Bisher musste oftmals nur der Schüler in Quarantäne, der direkt neben einem nachweislich an Corona erkrankten Mitschüler saß. Zukünftig soll es allerdings so sein, dass in einem solchen Fall in der Regel die gesamte Schulklasse in eine Quarantäne muss.

Diese soll eine Dauer von fünf Tagen haben, wobei auch die Tage am Wochenende mitzählen. Nach Ablauf der fünf Tage soll ein erneuter Schnelltest gemacht werden. Ist dieser negativ, darf der entsprechende Schüler wieder bedingungslos die Schule besuchen. Fällt der Schnelltest jedoch positiv aus, wird im Abstand von drei Tagen immer wieder ein Test durchgeführt, bis dieser ein negatives Ergebnis zeigt.

Mehr Schnelltests in Pflegeheimen

Neben der Änderung bei der Quarantäne werden ab Dezember deutlich mehr Schnelltests durchgeführt, insbesondere in Pflegeheimen. Die Möglichkeit soll gegeben sein, dass sich jeder Pflegebedürftige einmal am Tag testen lassen kann. Denn Pflegebedürftigen sollen bis zu 30 Schnelltests pro Monat erlaubt sein.

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veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.