Noch ist leider kein Ende der Corona-Krise in Sicht. Die Welt steht nach wie vor gesundheitlich und wirtschaftlich vor großen Herausforderungen. Deutschland ist zumindest in der glücklichen Lage, dass der Bund viele Milliarden Euro an Hilfen gewährt. Jetzt wird zum Beispiel die für den Einzelhandel um weitere sechs Monate verlängert. Das bedeutet einen Gesamtaufwand von 30 Milliarden Euro.
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Bund übernimmt Ausfallrisiken
In Absprache mit den großen Kreditversicherern des Landes haben sich Finanz- und Wirtschaftsministerium geeinigt, den Großteil möglicher Ausfallrisiken im Zuge der Coronakrise seitens des Staates weiterhin zu übernehmen. Das Ganze soll bis einschließlich Juni 2021 gelten.
Damit verlängert der Bund den Schutzschirm für den Einzelhandel um weitere sechs Monate. Insbesondere die Kreditversicherer dürften sich darüber freuen. Denn diese müssten ansonsten bei Ausfällen von Krediten gegenüber der Bank für den Schaden aufkommen, wie boerse.ard.de berichtet.
Zuverlässige Basis für Kreditversicherer
Ein Hauptgrund für die Verlängerung des Schutzschirm sieht die Politik darin, dass die Kreditversicherer auf einer soliden und gut kalkulieren Grundlage arbeiten können. Sie wissen nämlich, dass der Staat für den größten Teil aller möglichen Schäden aufkommt. Dies wiederum hat zur Folge, dass Unternehmen vielleicht dringend notwendige Kredite auch wirklich bekommen.
Trotz dieser Tatsache erwarten Beobachter für 2021 deutlich mehr Insolvenzen. Die negativen Auswirkungen der Coronakrise dürften sich bei zahlreichen Firmen vermutlich erst im kommenden Jahr zeigen. Dies gilt insbesondere in den Branchen der Autozulieferer, aber auch im Textil-Bereich.
Versicherer: 10 Prozent vom Ausfallrisiko
Im Zuge der Verlängerung des Schutzschirms gibt es eine leichte Änderung, die sich darauf bezieht, welchen Anteil die Kreditversicherer übernehmen. Diese müssen zukünftig fix 10 Prozent des gesamten Ausfallsrisikos tragen, sodass die bisher vorhandene Deckelung nicht mehr gültig ist.
Allerdings sind die Versicherer stattdessen nur noch verpflichtet, nicht wie bisher 65, sondern nur noch 60 Prozent der Beitragseinnahmen für das zukünftige erste Halbjahr 2021 an den Staat abzuführen.
Voraussetzungen für Firmen bleiben
Damit der Schutzschirm für den Einzelhandel im Notfall auch greift, sind Unternehmen nach wie vor dazu verpflichtet, einige Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei geht es vor allem darum, dass finanzielle Probleme bei der entsprechenden Firma nicht bereits vor Beginn der Corona Pandemie existierten.
Diverse Experten zeigen sich jedoch optimistisch, dass es eine Reihe von Filmen geben wird, die zumindest bis Ende des kommenden Halbjahres wieder schwarze Zahlen schreiben.
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