Unterschriften sind ebenso individuell wie die Schreibe eines jeden Menschen. Sie präsentieren die eigenhändige, handschriftliche Namenszeichnung. Zum Einsatz kommen Unterzeichnungen unter anderem auf amtlichen Schriftstücken, Rechnungen und Bestellungen. Online stehen uns Alternativen wie die elektronische oder eingescannte Unterschrift zu Verfügung, die je nach Dokument ebenfalls anerkannt werden. Der persönliche Namenszug sagt etwas über unsere Arbeitsweise, Persönlichkeit und Charaktereigenschaften aus. Graphologen beschäftigen sich bereits seit langer Zeit mit diesem Thema. Aber was verbirgt sich dahinter und wie können Unternehmer die Erkenntnisse für sich nutzen?

Verschiedene Signaturarten: per Hand, Stempel oder elektronisch

Bereits seit dem 16. Jahrhundert wird die Unterschrift als Identitätsnachweis herangezogen. Immer dann, wenn der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt, erhalten Verträge, Kündigungen, Rechtsgeschäfte etc. durch die Signatur Gültigkeit. Die elektronische Alternative ist bei Juristen unter der Bezeichnung „Faksimile“ bekannt. Sie trifft außerdem auf maschinelle Namenswiedergaben oder mit Stempeln erstellte Unterschriften zu. Stempelaufdrucke kommen trotz der Digitalisierung und der damit einhergehenden elektronischen Postversendung weiterhin häufig zum Einsatz. Stempel kaufen beispielsweise immer noch zahlreiche Unternehmer, Rechtsanwälte, Notare und Pädagogen. Mit ihnen werden neben der Namenssignatur auch heute gerne

  • Adressen,
  • Logos,
  • Vermerke und
  • Motive

auf Papier wie Briefumschläge oder Arbeitsmaterialien aufgedruckt. Wie groß die Bedeutung von Stempeln auch im digitalen Zeitalter ist, zeigt der noch häufig zu hörende Ausspruch: „Jemandem Brief und Siegel geben“. Dahinter steht die verlässliche Zusicherung oder Bekräftigung von etwas durch die Unterschrift eines Menschen.

Vorschriften Signatur

Unleserliche Unterschriften sind ungültig. Es muss zwar nicht jeder einzelne Buchstabe erkennbar sein, aber im Gesamten sollte zumindest andeutungsweise der Name wiedergegeben werden. Kürzel, beispielsweise die beiden Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachnamen, reichen ebenfalls nicht als rechtsgültige Signatur aus.

Die Unterschrift muss mindestens aus dem vollen Familiennamen bestehen. Darüber hinaus sind Druckbuchstaben nicht erlaubt, denn eine formgültige Signatur erfordert zwingend individuelle Merkmale. Zur Fälschungssicherheit wird empfohlen, mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben.

Für Analphabeten gibt es Sonderregelungen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, auch mit Symbolen oder drei Kreuzen ein Dokument zu unterzeichnen. Jedoch muss die eigenhändige Unterzeichnung vor einem Notar erfolgen. Erst dann ist sie rechtsgültig.

Unterschrift: Teil unserer Körpersprache

Graphologen sind keine Wissenschaftler, ihr Gebiet wird der Psychologie untergeordnet. Zwischen der Persönlichkeit eines Menschen und der Handschrift konnte bisher kein zweifelsfreier Zusammenhang nachgewiesen werden. Jedoch wird diese Art Lehre gerne herangezogen, um von einer Person einen ersten Eindruck zu erhalten. In der Graphologie gelten Hand- und Unterschrift als eine Form der Körpersprache mit unbestrittener Individualität. Deshalb gehen viele Schriftpsychologen davon aus, dass Signaturen und Co. einen Einblick in die persönlichen Eigenschaften von Personen ermöglichen.

Achtung: Auch die Unterschriften in den Bewerbungsunterlagen spielen manchmal eine Rolle!

Es gibt einige Unternehmer und Personalmanager, welche die Unterschrift unter einer Bewerbung von Graphologen zur Entscheidungshilfe analysieren lassen. Sie erwarten eine zusätzliche – über ihre eigene hinausgehende – Einschätzung über den Unterzeichner, um zum Beispiel etwas über den Charakter oder Arbeitsstil herauszufinden. Grundsätzlich gehen Schriftpsychologen davon aus, dass aus der Signatur erkennbar ist, wie der Kandidat von anderen wahrgenommen werden oder wer er gerne sein möchte. Negative Aufmerksamkeit erregen unterschiedliche Unterschriften, d.h., wenn eine auffallend klein, die andere sehr ausladend ist. Im Gegensatz dazu erreichen Bewerber eine authentische Wirkung mit zusammenpassenden Signaturen, die bestenfalls auch mit der Handschrift konform gehen.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.