Das Gesetz über den Ladenschluss regelt die maximalen Öffnungszeiten für Geschäfte und damit auch über Verlkaufsoffene Sonntage. Dieses Landesgesetz besagt, dass nur bestimmte Geschäfte sonntags geöffnet haben dürfen. Dazu gehören Verkaufsstellen, in denen Pflanzen und Blumen verkauft werden sowie Bäckereien und Konditoreien. Auch für den Tourismusbereich gelten gelockerte Öffnungszeiten für die Geschäfte. Die meisten Läden sind jedoch sonntags geschlossen.

In großen Städten sind verkaufsoffene Sonntage beliebt. Bisher dürfen in Nordrhein-Westfalen an maximal 4 Sonn- und Feiertagen die Geschäfte geöffnet werden. Das ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass in der Kommune gleichzeitig ein Volksfest oder eine Großveranstaltung stattfindet. Wenn eine Gewerkschaft gegen die Sonntagsöffnung klagt, beurteilt das Gericht, ob diese Bedingung erfüllt wird. Das Urteil des Gerichts ist bindend. Die Öffnungszeit am Sonntag ist auf 5 Stunden begrenzt. Sie darf nicht in die Zeit der Hauptgottesdienste fallen und muss spätestens um 18:00 enden.

Verkaufsoffene Sonntage

Verkaufsoffener Sonntag Köln

Pro und Contra Verkaufsoffene Sonntage

Verkaufsoffene Sonntage stoßen natürlich nicht nur auf Gegenliebe. Für die Verkäuferinnen sind das Extraschichten. Sie werden andererseits gut dafür bezahlt. Die Kirchen wollen die Sonntagsruhe für die Bürger erhalten. Wenigstens ein Tag in der Woche soll, entsprechend dem christlichen Glauben, frei von Arbeit und Geschäften sein. Die Gewerkschaften, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, unterstützen ebenfalls die Sonntagsruhe.

Andererseits gibt es bereits viele Menschen und Berufsgruppen, die sonntags tätig sind. An erster Stelle stehen hier die Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten. Hauspflege, Altenheime, Krankenhäuser und andere Einrichtungen sind auf die Sonntagsarbeit angewiesen. Auch die Verkehrsbetriebe beschäftigen ihre Mitarbeiter am Sonntag. Flughäfen, Häfen, Busse, Bahnen und Taxis mit ihren Telefonzentralen und Koordinationsstellen sind 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche im Betrieb. Auch in der Produktion gibt es Sonntagsarbeit, wenn Maschinen nicht ohne weiteres abgestellt werden können. In diesen und vielen anderen Arbeitsfeldern wird Sonntagsarbeit auch gesellschaftlich akzeptiert und respektiert. Bei den verkaufsoffenen Sonntagen scheiden sich die Geister. Da geht es ja „nur“ um das Vergnügen. Das ist nicht lebensnotwendig.

Doch was ist mit Schwimmbädern, Saunas, Vergnügungsparks, Schlössern und Burgen, Museen und anderen Freizeiteinrichtungen, die gerne am Sonntag aufgesucht werden? Auch hier arbeiten Menschen an den Sonntagen, damit die Besucher sich vergnügen können. Arbeitnehmer und ihre Familien haben neben ihrem Urlaub ja auch nur die Wochenenden, um gemeinsam etwas zu unternehmen. Die aktive Freizeitgestaltung erhöht den Erholungswert der Wochenenden. Daher wird auch diese Sonntagsarbeit gesellschaftlich akzeptiert.

Der verkaufsoffene Sonntag ist für viele Menschen ein ähnliches Event wie der Besuch eines Freizeitparks. Entspannt bummeln sie durch die Geschäfte, trinken gemütlich einen Kaffee und essen in der Gastronomie. In Ruhe kaufen sie mit ihren Familienmitgliedern Dinge ein, die Überlegungen und Planung benötigen. Auch aus den umliegenden Orten kommen Menschen zum verkaufsoffenen Sonntag in die Kaufhäuser. Die Innenstädte werden dadurch belebter. Und mancher Kunde fährt am Sonntag in die Stadt und kauft direkt im Kaufhaus statt im Internet zu bestellen.

Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss

Die Öffnungszeiten der Geschäfte haben sich im Laufe der Jahrzehnte in Deutschland immer wieder verändert. Der Wandel in der Gesellschaft und der Arbeitswelt führten zu Anpassungen der Geschäftszeiten an die Bedürfnisse der Bürger. Nachdem immer mehr Frauen ganztags berufstätig wurden, weitete der Gesetzgeber die Zeiten aus, in denen eingekauft werden darf. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kaufhäuser von montags bis freitags jeweils 24 Stunden geöffnet sein. Samstags ist um 22:00 Uhr Schluss. Die Händler orientieren sich bei den Öffnungszeiten ihrer Läden an der Nachfrage der Kunden.

Nun soll 2018 das Ladenschlussgesetz erneut geändert werden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Da das Bundesverfassungsgericht weiterhin einen Sachgrund für die Sonntagsöffnung fordert, sollen die Anlässe erweitert werden. Künftig zählt dann auch:

  • die Innenstadt beleben
  • zentrale Versorgungsbereiche erhalten
  • die Innenstädte sichtbar machen

Damit wird das Gesetz an die veränderte Realität angepasst und die Händler gestärkt. Das kommt letztlich allen Bürgern zugute.

 

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.