Immobilien kaufen, modernisieren oder gar selbst bauen ist oftmals mit hohen Kosten verbunden, die der jeweilige Investor vielerorts nicht selbst in vollem Umfang tragen kann. Gerade bei dieser Asset-Klasse lohnt sich daher eine Finanzierung über einen Immobilienkredit, Modernisierungskredit oder Baufinanzierungskredit. Egal ob als Investitionsobjekt oder als selbstgenutzte Wohnimmobilie: gerade in Zeiten niedriger Zinsen, wie diese aktuell vorherrschend sind, lohnt sich diese Vorgehensweise für viele angehende Immobilienbesitzer gleich doppelt. Zum Einsatz kommen dabei oftmals so genannte Annuitätendarlehen, bei denen der entsprechende Kreditnehmer monatliche Raten abbezahlt, die zum einen den Zins- und zum anderen den Tilgungsanteil beinhalten. Derartige Baudarlehen, wie diese außerdem noch genannt werden, sind in der Regel zweckgebundene Darlehen und können vom Kreditnehmer nur für den Kauf von Baumaterial, die Immobilie selbst oder etwaige Handwerkerleistungen verwendet werden. Alle Kaufnebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie entstehen, müssen entsprechend vom Eigenkapital bedient werden – z.B. Notarkosten und Grundbuchgebühren sowie die Entrichtung der betreffenden Grunderwerbssteuer.
Wieviel Eigenkapital Sie als Grundlage zur Immobilienfinanzierung von gewerblich und privat genutzten Immobilien benötigen
Üblicherweise sind für die Finanzierung einer Immobilie – egal ob gewerblich oder privat genutzt – zwischen 10 bis 30 Prozent Eigenkapital vom jeweiligen Kaufpreis erforderlich, um eine entsprechende Finanzierung einer Bank zu erhalten. Darüber hinaus gibt es aber auch noch die – jedoch konditionsmäßig deutlich schlechtere – Vollfinanzierung, bei der vor der eigentlichen Finanzierung der Immobilie zudem noch eine so genannte Vorfinanzierung abgeschlossen wird, die sich auf den Anteil des nichtvorhandenen Eigenkapitals bezieht. Gerade im Hinblick auf die sich im Schnitt auf circa 10 bis 12 Prozent vom Kaufpreis belaufenden Kaufnebenkosten, die nicht über einen Kredit bedient werden können, empfiehlt sich jedoch die erste Variante, bei der genügend Eigenkapital zur regulären Kreditfinanzierung einer Immobilie vorhanden ist.
Umfangreiche Informationen über die Immobilienfinanzierung finden Sie auch im Internet. Mit dem Baufinanzierungsrechner von baufi24.de können Sie Ihre Baufinanzierung Schritt für Schritt durchkalkulieren und eigene Wünsche – wie beispielsweise den Tilgungssatz – in die Berechnung einbinden.
Soll-Zins und Anschlussfinanzierung bei Immobilienkrediten beachten
Als Soll-Zins wird genau jener Zinssatz bezeichnet, der für die Aufnahme eines Immobilienkredits dem jeweiligen Kreditnehmer berechnet wird. Wird beispielsweise eine Kreditsumme in Höhe von 500.000 Euro zu einem Sollzins von 5 Prozent p.a. aufgenommen, so beläuft sich die Summe der pro Jahr zu entrichtenden Zinskosten auf 25.000 Euro. Dem gegenüber steht der Effektivzins, der die sich auf die nominale Kredithöhe beziehenden Kreditkosten darstellt. Da der Soll-Zinssatz bei vielen Krediten nicht über die gesamte Tilgungsdauer festgeschrieben ist, sondern vielerorts variabel gestaltet ist, kann dieser jeder Zeit steigen oder fallen. Im Falle höherer Sollzinsen bedeutet dies im Umkehrschluss auch, dass der etwaige Kreditnehmer dann auch höhere, monatliche Raten bedienen muss. Eine derartige Sollzinssatzanhebung kann eine entsprechende Immobilienkalkulation – ob nun selbstgenutzter Natur oder zu Investitionszwecken – schnell ruinieren, da die monatlichen Raten pro Prozentpunkt schnell um mehrere hundert Euro steigen können. Vielerorts muss sich auf Basis dieser Thematik dann um eine Anschlussfinanzierung gekümmert werden, die die steigenden Kreditkosten dann abfedern können. Es empfiehlt sich daher, bereits zu Beginn der Immobilienfinanzierung auf eine möglichst lange Sollzinsbindung im Kreditvertrag zu achten – z.B. 10 bis 20 Jahre. Für diesen Sonderservice bezahlen Kreditnehmer dann in der Regel einen Aufschlag in Höhe von 0,5 bis 0,8 Prozent Sollzinsaufschlag. Eine weitere Möglichkeit, potentiell steigenden Sollzinssätzen entgegenzukommen, ist die Vereinbarung von Sondertilgungen im Kreditvertrag, die außerturnusmäßig vom Kreditnehmer entrichtet werden können und so die entsprechende Kreditsumme schneller tilgbar machen.