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Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist ein Dokument mit dem man ein Kreditinstitut informiert, keinen Abzug für Kapitalertragsteuer vorzunehmen und seinen Sparer-Pauschbetrag bei der Besteuerung seiner Zinseinkünfte und Wertpapiererträge zu berücksichtigen. Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dabei sind jährlich für jeden Steuerpflichtigen 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) steuerfrei.

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