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Diese Änderungen kommen auf Verbraucher im Juni 2020 zu

Miete

Miete. (Foto: Kunertus/shutterstock)

Die im Juni 2020 für Verbraucher anstehenden Änderungen beziehen sich in vielen Fällen auf Vorschriften und Regeln im Hinblick auf Corona-Maßnahmen. So gibt es beispielsweise einige Regelungen, die während des Monats Juni auslaufen, etwa die allgemeine Reisewarnung. Darüber hinaus gibt es einige Neuerungen, die zu beachten sind.

Lohnfortzahlung für Erziehungsberechtigte

Eine interessante Verlängerung gibt es im Juni 2020, nämlich die Lohnfortzahlung für Erziehungsberechtigte. Die gilt für alle, die Kinder bis zum zwölften Lebensjahr zu Hause betreuen oder ein behindertes Kind haben und deswegen nicht arbeiten können. Bisher war eine Dauer von sechs Wochen geplant. Diese soll jetzt auf bis zu zehn Wochen verlängert werden.

Höhere Zuschüsse für Weiterbildung

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass es ab Juni 2020 höhere Zuschüsse für bestimmte Weiterbildungen gibt. Darüber hinaus existiert jetzt ein Rechtsanspruch auf eine Förderungsmaßnahme, wenn ein anerkannter Berufsabschluss nachgeholt werden soll.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld

Eine Verlängerung einer Leistung, die definitiv auf die Coronakrise zurückzuführen ist, bezieht sich auf das Kurzarbeitergeld. Das wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Das gewöhnliche Kurzarbeitergeld erhält man nur für maximal zwölf Monate.

Kündigungsschutz für Mieter endet

Eine eher negative Änderung bezieht sich auf den besonderen Kündigungsschutz, den es im Zuge der Coronakrise für Mieter gab. Die Sonderregelung beinhaltete, dass einem Mieter aufgrund der Coronakrise nicht gekündigt werden durfte, falls er seine Miete nicht zahlen konnte. Diese besondere Regung läuft nun am 30. Juni 2020 aus, wie Welt Online schreibt.

Zahlungsaufschub für Ratenzahlungen endet

Eine weitere Sonderregelung endet ebenfalls am 30. Juni, nämlich der Zahlungsaufschub für Ratenzahlungen, falls Kreditnehmer ihr Darlehen aktuell nicht bedienen konnten oder bestimmte Raten nicht wie gewohnt gezahlt wurden, insbesondere bei Strom- und Gasrechnungen oder auch bei bestimmten Versicherungsprämien.

App: Warnung vor wetterbedingten Gefahren

Eine echte Neuerung gibt es im Juni 2020 im Rahmen einer App, die der Deutsche Wetterdienst anbietet. Die App ist dazu in der Lage, vor wetterbedingten Gefahren im gesamten Bundesgebiet zu warnen. Im Fokus stehen insbesondere Pollenallergiker oder auch hautempfindliche Menschen, die sich vor zu hoher Sonneneinstrahlung schützen müssen. Die App steht für einmalig 99 Cent zur Verfügung.

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