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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer gehört zur Einkommensteuer. Durch sie werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert, die im § 20 EStG aufgeführt sind. Beispiele dafür wären Zinseinkünfte aus einem Tagesgeldkonto, Dividenden aus Aktien oder (realisierte) Kursgewinne aus Fonds. Sie werden mithilfe des pauschalen Steuersatzes von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.

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