2021 kommen im Hinblick auf die Nebenkosten gravierende Änderungen auf Millionen von Mietern zu. Dabei geht es insbesondere um Neuerungen bei Handhabung und Kosten für den Fernseher-Anschluss bzw. die TV-Gebühren.
TV-Gebühren: Umlagefähigkeit wackelt
Bei den Nebenkosten könnte sich im kommenden Jahr einiges ändern. So soll die sogenannte Umlagefähigkeit eventuell gekippt werden. Diese beinhaltet, dass Hausverwaltungen oder Eigentümer die ihnen in Rechnung gestellten Kosten für den Fernsehempfang auf sämtliche Mieter umlegen können.
Allerdings muss diesen Betrag bisher jeder Mieter zahlen. Auch wenn er zum Beispiel keinen Kabelanschluss besitzt und nutzt. Ab dem kommenden Jahr könnten die Gebühren für Kabelfernsehen eventuell nicht mehr zu den Nebenkosten zählen.
Geringere Kosten für Mieter?
Falls die angesprochene Regelung in Kraft treten sollte, könnten im besten Fall schon im nächsten Jahr viele Mieter weniger für ihren Fernsehgenuss zahlen müssen. Wer zum Beispiel bereits Internet-TV nutzt, der müsste dann nicht noch zusätzlich für einen Kabelanschluss bezahlen, obwohl dieser für das entsprechende Haus existiert.
Die Änderung hat nach Meinung einiger Experten gute Chancen auf Umsetzung, da es im Bereich des TV-Empfangs eine gewisse Ungerechtigkeit gibt, wie Chip Online schreibt. So hätten Mieter zum Beispiel seit vielen Jahren die Möglichkeit, ihren Telefon- oder Stromanbieter frei zu wählen. Beim Kabelempfang müssen sie aber Gebühren für eine Leistung zahlen, die sie eventuell gar nicht in Anspruch nehmen möchten.
Ab wann tritt die Regelung in Kraft?
Noch ist die Regelung zwar nicht beschlossen, aber es ist davon auszugehen, dass das entsprechende Gesetz im kommenden Jahr umgesetzt werden soll. Ab diesem Zeitpunkt haben Mieter die Möglichkeit, sich frei zwischen den Fernsehempfang über Antenne, per Satellit oder Kabel-TV bzw. Internet-TV zu entscheiden.
Allerdings soll vermutlich eine Übergangsphase gelten, die eventuell fünf Jahre beträgt. Das wiederum würde dazu führen, dass sich die Veränderungen letztendlich in der Praxis erst ab Januar 2026 bemerkbar werden.
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