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Geldwerte Leistungen werden gegenüber Gehaltserhöhungen bevorzugt

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Um einen Mitarbeiter für seine gute Arbeit zu belohnen, wird üblicherweise eine Gehaltserhöhung vorgeschlagen. Damit diese sich auch beim Nettolohn rechnet, darf die Anhebung des Gehalts jedoch nicht zu gering ausfallen, da sich die Erhöhung aufgrund der Abzüge sonst nicht rentiert. Viele Beschäftigten bevorzugen daher geldwerte Leistungen, da diese nicht nur steuerfrei sind, sondern Vorteile für Arbeitnehmer und – geber bieten.

Firmenzubehör erhalten

Eine übliche Alternative zur Gehaltserhöhung ist das Überlassen eines Firmenfahrzeugs. Das bietet den enormen Vorteil, dass anfallende Kosten wie Reifenwechsel, Reparaturen oder Tankfüllungen komplett vom Arbeitgeber übernommen werden. Anders wird es jedoch gehandhabt, wenn der Angestellte den Firmenwagen auch zum privaten Gebrauch nutzt. Da dann ein geldwerter Vorteil entsteht, muss dieser beim Finanzamt angegeben sowie versteuert werden. Dies geschieht entweder durch die Einprozentregelung, bei der monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises versteuert wird, oder durch das Führen eines Fahrtenbuches. Dann muss der Fahrer nur die tatsächlich anfallenden Kosten nachzahlen. Beschäftigte mit einem Unternehmensfahrzeug tragen den Betrag als geldwerten Vorteil in die Anlage N, in das Feld „Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden ist“, in die eigene Steuererklärung ein. Alternativ können Arbeitgeber den errechneten Betrag (aus dem Fahrtenbuch oder durch die Prozentregelung ermittelt) auf das Gehalt aufschlagen. Das entsprechend höhere Gehalt wird dann mit der Lohnsteuer besteuert. Sofern ein Unternehmen mehrere Fahrzeuge verschiedenen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, lohnt sich für einen besseren Überblick ein Lohnabrechnungsprogramm wie Lohn+Gehalt Plus. Eine solche Software hilft dabei, mögliche Fehler in der Gehaltsabrechnung zu vermeiden.

Doch nicht nur ein Firmenfahrzeug ist eine lukrative Alternative zur herkömmlichen Gehaltserhöhung. Auch die berufliche wie private Nutzung eines Diensthandys und eines Arbeitslaptops stellt einen großen Vorteil dar. Hierzu wird dem Angestellten das benötigte Equipment zwar ausgehändigt, bleibt aber auch weiterhin in Firmenbesitz. So lange, wie der Arbeitnehmer die Geräte nur least, muss er auch keine steuerlichen Abzüge fürchten.

Das Recht auf eine Zweitwohnung

Sofern ein Mitarbeiter aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmieten muss, hat er die Möglichkeit, diese entweder von der Einkommenssteuer abzusetzen oder vom Arbeitgeber einen Zuschuss für die Miete zu beantragen. Dabei muss nur darauf geachtet werden, dass diese dem gängigen Mietspiegel entspricht.

Sich beruflich weiterbilden

Beschäftigte eines Unternehmens können sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf Kosten der Firma beruflich weiterbilden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Win-Win-Situation: der Betrieb kann die Kosten im Nachhinein von der Steuer absetzen und hat gleichzeitig eine qualifiziertere Arbeitskraft, während der Mitarbeiter durch die Investition profitiert. Diese Finanzierung kann entweder im Vorfeld erfolgen oder rückwirkend, wenn der Angestellte die Fortbildung bestanden hat.

Sparen durch Sachleistungen

Gutscheine sind eine sehr häufig genutzte Alternative, um den Nettolohn aufzustocken. Hierfür stehen dem Arbeitgeber pro Mitarbeiter monatlich 44 Euro zur Verfügung, die er in Sachleistungen, wie Nahverkehrs- oder Tankgutscheine, investieren kann. Viele Betriebe nutzen Prepaid-Karten, auf die der Betrag eingezahlt wird, die der Arbeitnehmer dann nach seinen Bedürfnissen verwenden kann.

Ebenfalls beliebt ist der Zuschuss fürs Essen, für den täglich 3,80 Euro täglich ausgegeben werden dürfen. Alternativ lohnen sich Essenschecks, bei denen der Betrag sogar auf 6,20 Euro erhöht wird, wobei drei Euro davon versteuert werden. Die Schecks können in allen Geschäften bzw. Restaurants eingelöst werden, die Kooperationspartner des Unternehmens sind.

Viele Unternehmen bieten zusätzlich auch Personalrabatte auf Unternehmenseigene Produkte an, solange der Betrag von 1080 Euro nicht überschritten wird.

Betriebliche Altersvorsorge

Ein Problem dieser Alternativen zur Gehaltserhöhung ist die Tatsache, dass Angestellte dann auch nicht mehr Geld in die Rentenversicherung einzahlen. Es empfiehlt sich daher, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Egal, für welche Variante der Alterssicherung man sich entscheidet, ob Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage, es besteht die Möglichkeit bis zu 2976 Euro jährlich in die Alterssicherung einzuzahlen. Mehr Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge bietet die Deutsche Rentenversicherung in diesem Paper an.

 

 

 

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