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Mehr Transparenz fürs Finanzamt: Richtlinie zur Krypto-Besteuerung kommt

Kryptowährungen

Kryptowährungen. (Foto: WorldSpectrum / Pixabay)

Schon seit Jahren gibt es viel Ungewissheit, was die Krypto-Besteuerung angeht. Momentan ist es so, dass Gewinne aus dem Handel dann steuerfrei sind, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Jetzt soll eine neue Richtlinie für eine höhere Transparenz sorgen – von der vor allem die Finanzämter profitieren.

EU will Ausweitung des Informationsaustauschs

Bisher haben sich die Finanzämter nicht unbedingt vorrangig um die Verfolgung der Versteuerung von Gewinnen aus Geschäften mit Kryptowährungen gekümmert. Jetzt gibt es allerdings einen neuen Aktionsplan seitens der EU-Kommission im Hinblick auf die Krypto-Besteuerung.

Dieser soll in erster Linie beinhalten, dass EU-weit – also auch in Deutschland – ein deutlich breiterer und zum Teil automatischer Austausch von Informationen erfolgt. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Direktive erst Anfang 2023 ihre Umsetzung findet, wie die FAZ schreibt.

Krypto-Besteuerung: Über 1 Milliarde Euro allein in Deutschland

Dass die Gewinne und die daraus resultierenden Steuern bei Krypto-Geschäften in Deutschland alles andere als gering sind, zeigen Hochrechnungen. Danach hätten sich die Steuereinnahmen beispielsweise für 2020 auf rund 1,3 Milliarden Euro oder sogar darüber hinaus belaufen.

Auf internationaler Ebene hat sich die Nachverfolgung Steuern ohnehin bereits verschärft, insbesondere in den USA. Daher ist davon auszugehen, dass auch in Deutschland zukünftig die Einhaltung der Steuerpflicht für Gewinne aus Krypto-Geschäften deutlich umfangreicher als bis jetzt nachgeprüft wird.

Achtung! Vergangene Gewinne ebenfalls steuerpflichtig

Zwar bezieht sich die angesprochenen Direktive auf die Zukunft. Dennoch sind auch bereits vergangene Gewinne grundsätzlich betroffen. Die Verjährungsfrist beträgt nämlich zehn Jahre. Wer also beispielsweise 2018 aus Krypto-Geschäften Gewinne erzielt hat, diese jedoch bei der Steuer nicht angegeben hat, macht sich de facto auch jetzt noch der Steuerhinterziehung strafbar.

Dies gilt natürlich nur unter der allgemeinen Voraussetzung, dass zwischen dem Kauf und Verkauf der Kryptowährungen nicht mehr als ein Jahr vergangen war. Darüber wird in der Regel die sogenannte First-in-first-out Methode (FOMO) angewendet. Diese ist allerdings nur unter Voraussetzung relevant, dass von einer bestimmten Kryptowährungen mehrere Käufe bzw. Verkäufe innerhalb eines Jahres stattgefunden haben.

Wie aktuell die Lage rund um Steuern auf Bitcoin und andere Kryptowährungen ist, haben wir im folgenden Artikel für euch erklärt:

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