Der Solidaritätszuschlag, im Volksmund auch kurz „Soli“ genannt, ist eine Steuerart, die im Jahr 1991 erstmals eingeführt wurde und zunächst auf ein Jahr befristet war. Er diente zuerst der Finanzierung der Ausgaben für den Golfkrieg. Durch die Verlängerung des Gesetzes wurde auch der Zweck geändert und der Soli diente dann zum Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland. Der Beitragssatz beträgt 5,5 %. Der Satz auf die berechnete Einkommensteuer angewendet.