Mit der Kirchensteuer werden alle Einkommensteuerpflichtigen Personen besteuert und die Kirchen in Deutschland begünstigt. Der Abzug erfolgt von den Einkünften und der Steuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % und in den übrigen Bundesländern 9 %. Der Satz auf die berechnete Einkommensteuer angewendet.