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Kirchensteuer

Mit der Kirchensteuer werden alle Einkommensteuerpflichtigen Personen besteuert und die Kirchen in Deutschland begünstigt. Der Abzug erfolgt von den Einkünften und der Steuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % und in den übrigen Bundesländern 9 %. Der Satz auf die berechnete Einkommensteuer angewendet.

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