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Besitz von Goldbarren oder Münzen: Anzeichen für Verbote mehren sich

Goldbarren

Goldbarren: (Foto: Pics-xl/shutterstock)

Angesichts der Niedrigzinsphase hat sich Gold bei Anlegern zu einer beliebten Alternative zum Sparen entwickelt. Dabei bevorzugen viele Kunden das physische Investment in das Edelmetall, also den Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen. Jetzt mehren sich die Anzeichen dafür, dass es zukünftig Verbote für Privatpersonen geben könnte, größere Goldbestände anzusammeln.

Gold als Krisenwährung beliebt

In Wirtschaftskrisen, Zeiten niedriger Zinsen oder auch als Schutz vor Inflation ist Gold noch immer ein sehr beliebtes Anlageprodukt. Daraus resultiert unter anderem, dass die Goldbestände von Privatpersonen in den letzten Jahren teilweise erheblich angestiegen sind.

In den vergangenen Jahrzehnten gab es immer wieder Goldverbote. Dabei untersagt der Staat Privatpersonen, Gold zu kaufen oder im Bestand zu halten. Ein historisches Beispiel ist das Jahr 1933. In diesem Jahr verbot der US-amerikanische Präsident Roosevelt Privatpersonen den Besitz von Gold im Inland.

Diskussionspapier des Internationalen Währungsfonds

Zu Jahresbeginn hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) sich des Themas Gold und Goldverbot angenommen, wie Focus Online berichtet. Der IWF kommt unter anderem zu dem Schluss, dass das Edelmetall eine Krise verstärken würde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Anleger weniger Vertrauen in Papierwährungen haben und deshalb Goldanlagen bevorzugen.

Ein weiteres Anzeichen für mögliche Repressalien beim Goldbesitz ist, dass man auch hierzulande mittlerweile verstärkt über die Reduzierung von Bargeld nachdenkt. Da Gold in gewissem Sinne wie Bargeld behandelt wird, könnte dies ebenfalls das Nachdenken über Einschränkungen beim Edelmetall anheizen.

Anonymer Kauf nur noch bis 1.999,99 Euro

Aktuell ist es jedem Bürger in Deutschland möglich, Gold anonym bis zu einen Gegenwert in Höhe von 9.999,99 Euro zu kaufen. Schon im kommenden Jahr wird diese Grenze erheblich gesenkt, nämlich auf unter 2.000 Euro. Darüber hinaus liegt bereits eine Forderung des Bundesrates vor, die eine Grenze schon bei 1.000 Euro ansetzt. Es handelt sich dabei um weitere Anzeichen dafür, dass es zukünftig deutlich erschwert sein könnte, privat physisches Gold zu haben.

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