Wie in beinahe jedem Monat, so gibt es auch ab Dezember 2021 mehrere Neuerungen, die zahlreiche Verbraucher betreffen. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Schutz durch das sogenannte P-Konto erweitert wird. Es gibt diverse Änderungen im Bereich Internet – etwa beim Kündigungsrecht. Darüber hinaus wurden strengere Regeln im Hinblick auf Tierversuche beschlossen und treten in Kraft. Welche Änderungen es im Detail gibt, erfahrt ihr in unserem Beitrag.
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Erweiterung des Pfändungsschutzes beim P-Konto
Das bekannte Pfändungsschutzkonto, meistens verkürzt als P-Konto bezeichnet, gibt Schuldnern die Möglichkeit, ihre Verbindlichkeiten abzubauen. Die Freigabe der Bank ist dabei nicht bei jeder Transaktion separat notwendig. Zu diesem Zweck können Nutzer über den sogenannten Pfändungsfreibetrag monatlich frei verfügen. Die Neuerung besteht nun in einer Erweiterung dieses Pfändungsschutzes.
Sie beinhaltet, dass das Recht auf eine Umwandlung eines gewöhnlichen Girokontos in ein P-Konto auch dann neuerdings greift, wenn das Girokonto sich im Soll befindet. Eine weitere Änderung ist, dass sich – jedoch nur für einen Zeitraum von einem Monat – Gemeinschaftskonten ebenfalls mit einem Pfändungsschutz versehen lassen. Dies gilt jedoch nur für eine Übergangsfrist, bis das Konto als Einzelkonto geführt wird.
Support-Ende für Windows 10 Version 2004
Nicht direkt zu Beginn des Monats, sondern ab dem 14. Dezember, gibt es keinen Support mehr für Windows 10 in der Version 2004. Zu dem Zeitpunkt stellt Microsoft seine Sicherheitsupdates ein. Eine Nutzung der Microsoft-Betriebssystemversion ist also nach wie vor möglich. Jedoch sinkt der Schutz durch die nicht mehr stattfindenden Updates deutlich.
Besseres Kündigungsrecht bei Internet-Verträgen
Einige Neuerungen, die zum 1. Dezember in Kraft treten, betreffen den großen Bereich Internet. Dazu gehört zum Beispiel, dass es ein verbessertes Kündigungsrecht bei solchen Verträgen gibt, die man im Internet abgeschlossen hat. Entsprechendes gilt auch für Mobilfunkverträge.
In beiden Fällen ist es so, dass entsprechende Anbieter von dort an verpflichtet sind, alternativ Verträge anzubieten, die eine maximale Laufzeit von 12 Monaten haben. Grundsätzlich darf die Mindestvertragslaufzeit zudem nicht länger als 24 Monate sein. Auch neu ist, dass bei einer abgelaufenen Mindestvertragslaufzeit die Verbraucher jeden Monat kündigen dürfen.
Privatsphäre im Internet besser geschützt
Eine zweite Neuerung im Bereich Internet ist der verbesserte Schutz der Privatsphäre. Hier geht es vor allem um ein Gesetz, durch das eine größere Rechtssicherheit im Hinblick auf Cookies und ganz ähnliche Anwendungen existiert. Neu ist, dass User ab sofort ihre Einwilligung geben müssen, damit Seitenbetreiber Daten in Form von Cookies oder anderen Technologien speichern dürfen.
Zusätzlich muss eine Erklärung auf der Webseite erfolgen, für welchen Zeitraum die Cookies Daten speichern und wie es mit dem Zugriff Dritter aussieht. Verstöße werden jetzt hart geahndet, und zwar mit Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro.
Schlechte Internetverbindung = weniger zahlen
Eine weitere Änderung ab 1. Dezember 2021 betrifft Verbraucher unter der Voraussetzung, dass der Provider eine schlechtere Internetverbindung als vertraglich zugesichert ermöglicht.
In diesem Fall haben User nun die Option, den monatlichen Beitrag für das Internet zu reduzieren. Mitunter greift sogar ein Sonderkündigungsrecht, falls die zugesicherte Internetleistung trotz mehrerer Versuche nicht erbracht ist.
Strengere Vorgaben für Tierversuche
Im Hinblick auf Tierversuche gibt es jetzt strengere Vorgaben, die Versuchslabore erfüllen müssen. Davon betroffen sind sowohl Tierversuche im Hinblick auf Diagnosen als auch für geplante Zulassungen von Medikamenten.
Die Neuerung besteht darin, dass nicht nur eine Anzeige der Versuche erfolgen muss, sondern diese genehmigungspflichtig sind. Dazu haben die entsprechenden Behörden umfangreiche Prüfmöglichkeiten, zu denen beispielsweise der Besuch der entsprechenden Labore zählt.
Krankenkassen-Rezepte steigen im Preis
Ab Mitte Dezember werden Krankenkassen-Rezepte etwas teurer, nämlich um 20 Cent. Dabei geht es ausschließlich um rezeptpflichtige Arzneimittel, da es bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten ohnehin kein Kassenrezept gibt.
Der so generierte Zusatzbeitrag soll in einem Fonds gebündelt werden, der wiederum allgemeine pharmazeutische Dienstleistungen finanzieren soll. Angeblich sollen davon im zweiten Schritt letztendlich auch die Patienten profitieren können.
Übergangsfrist für Masern-Impfnachweis läuft aus
Eine besonders interessante Änderung betrifft sicherlich aufgrund der aktuell heißen Diskussion um eine Impfpflicht gegen Corona die Masern-Impfung. Diese Pflicht gilt in Deutschland seit März 2020, wobei es allerdings noch eine Übergangsfrist gibt, innerhalb derer der Nachweis der Masernimpfung erfolgen muss.
Diese Übergangsfrist läuft nun zum Ende des Jahres aus. Ab diesem Zeitpunkt muss jede impfpflichtige Person die Masernimpfung nachweisen können. Geschieht dies nicht, drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.
(Quelle: MDR)