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6 Steuern, die kaum jemand kennt

Steuer

Steuern in Deutschland. (Bild: stevepb / Pixabay)

Deutschland gilt nicht umsonst als einer der Spitzenreiter im Bereich des Abgabenlast. Nur in Belgien müssen die Menschen noch mehr von ihrem Einkommen abgeben. Neben den Sozialabgaben haben daran auch die Steuern einen großen Anteil.

Das deutsche Steuerrecht ist so umfangreich, wie kein anderes auf der Welt. Neben der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer gibt es nämlich noch eine ganze Menge weitere Steuern, die die Menschen im Land bezahlen müssen. Dieser Artikel soll einige von ihnen vorstellen.



Die Stromsteuer in Deutschland


Die meisten Stromkunden zahlen Monat für Monat ihren Abschlag und müssen am Jahresende etwas nachzahlen oder bekommen eine Rückzahlung. Sie machen sich keine weiteren Gedanken darüber, was genau eigentlich mit ihrem Geld geschieht. Ein relativ großer Teil dieses Betrages geht an den Fiskus.

Beispielsweise durch die Stromsteuer in Höhe von etwas mehr als zwei Cent pro Kilowattstunde. Eine Konzessionsabgabe von 1,66 Cent wird zusätzlich erhoben. Als nächstes kommen die EEG-Umlage und die KWK-Umlage hinzu. Doch das war es noch nicht, die normale Umsatzsteuer wird auch noch erhoben. Damit landet etwa die Hälfte des Strompreises nicht beim Anbieter, sondern beim Staat.

Das vermutet kaum ein Stromkunde. 
In Wahrheit sind es nicht die Energieversorger, die für die steigenden Strompreise verantwortlich sind. Schon seit Jahren steigt die Abgabenlast, die zu höheren Preisen für die Endverbraucher führt.



Die Tabaksteuer


Schon seit dem Jahr 1906 wird die Tabaksteuer in Deutschland erhoben. Grundsätzlich ist den Verbrauchern zwar bekannt, dass sie beim Kauf von Zigaretten und Tabak erhoben wird. Die wahre Höhe kennt aber kaum jemand. Insgesamt beträgt die Abgabenlast bei einer handelsüblichen Schachtel Zigaretten etwa 75 Prozent.

Das ist übrigens nicht nur die Tabaksteuer, sondern noch die Umsatzsteuer. Denn in fast allen Bereichen in Deutschland, wird nicht nur eine einzige Steuer erhoben. 
Wer preiswerte Zigaretten im Discounter kauft, muss übrigens damit rechnen, dass sogar bis zu 90 Prozent davon an den Fiskus gehen. Die Tabaksteuer wird nämlich nicht nur prozentual, sondern zum Teil auch pro Stück festgelegt.

Das führt dazu, dass die Steuerlast für die Verkäufer erdrückend und günstige Preise gar nicht mehr möglich sind. Seit dem 15. Februar beträgt die reine Tabaksteuer in Deutschland 9,82 Cent pro Zigarette zuzüglich 21,69 Prozent des Verkaufspreises.



Die Wettsteuer in Deutschland


In Deutschland wird seit dem 1. Juli 2012 eine Wettsteuer in Höhe von fünf Prozent der Wetteinsätze erhoben. Dies wirkt sich in der Praxis ganz unterschiedlich aus. Einige Anbieter weisen diese Steuer separat aus. Wenn ein Spieler eine Wette in Höhe von 20 Euro platzieren möchte, dann muss er zusätzlich noch einen Euro Steuer dafür abführen.

Bei anderen Anbietern wird die Wettsteuer nicht beim Einsatz, sondern erst beim potenziellen Gewinn abgezogen. Für den Spieler macht das effektiv keinen Unterschied, da er im Gewinnfall die gleiche Summe erhält. Es gibt aber auch Wettanbieter ohne 5% Steuer. Diese belasten die Steuer nicht dem Spieler weiter, sondern führen sie aus ihrer Quotenmarge ab.

Für den Spieler hat das den großen Vorteil, dass er sofort sehen kann, welche Quote er effektiv erhält. Oft ist die effektive Quote bei solchen Wettanbietern besser für die Spieler. Es lohnt sich also, sich die entsprechenden Buchmacher genauer anzuschauen.



Die Vergnügungssteuer


Die Vergnügungssteuer wird auf Gemeindeebene erhoben und kann dort individuell festgelegt werden. Zwar dürfen die Sätze nicht so hoch sein, dass die Abgabenlast für die Unternehmer erdrückend wird. Doch sonst sind die Kommunen sehr frei in der Festlegung der Höhe.

Grundsätzlich gibt es drei gängige Erscheinungsformen der Vergnügungssteuer. Die Kartensteuer wird für Tanzveranstaltungen und Kinovorführungen erhoben. Auch Konzerte können je nach Ausgestaltung davon betroffen sein. Manchmal handelt es sich um eine pauschale Abgabe pro Karte. In anderen Fällen wird sie prozentual oder in Abhängigkeit von der Raumgröße erhoben. Die Besucher bekommen davon nur selten etwas mit.


Eine weitere Form der Vergnügungssteuer ist die Spielautomatensteuer. Auch diese kann von den Kommunen sehr unterschiedlich gestaltet werden. Manchmal wird die Steuer pro Spielgerät erhoben. Deutlich öfter kommt es aber vor, dass anteilig vom Spielumsatz gezahlt werden muss. Manchmal muss auch eine Abgabe pro Konzession gezahlt werden.

Die Spielgäste bekommen davon nur wenig mit. Mit ihren Einsätzen finanzieren sie aber ganz erheblich den Fiskus. 
Die Prostitutionssteuer fällt ebenfalls in den Bereich der Vergnügungssteuer und wird von einigen Städten erhoben. Das Aufkommen ist in der Summe aber nur sehr gering.



Die Kaffeesteuer


Die Mehrheit der Deutschen trinkt regelmäßig Kaffee. Die Kaffeesteuer ist trotzdem nicht allen bekannt. Sie beträgt aktuell 2,19 Euro pro Kilogramm für Kaffeepulver und Kaffeebohnen. Für löslichen Kaffee beträgt die Abgabe 4,78 Euro pro Kilo. Diese wird von den Unternehmen abgeführt. Die Konsumenten bemerken es also gar nicht, dass sie mit ihrem Kaffee ganz erheblich den Fiskus mitfinanzieren.

Da die Steuer unabhängig vom Verkaufspreis erhoben wird, sind die Preisunterschiede gerade im Bereich der Discounter sehr ähnlich. Bei hochwertigen und teureren Produkten sinkt die prozentuale Abgabenlast. Bis ins Jahr 2010 kam es immer wieder zu Steuerverstößen von Verbrauchern, die sich Kaffee aus dem Ausland bestellt haben. Die Steuerschuld betrug im Regelfall nur wenige Euro pro Verstoß. Trotzdem wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Insgesamt nahm der Staat ungefähr 25.000 Euro durch diese Nacherhebungen ein. Die Personalkosten dafür betrugen fast eine Millionen Euro. Deshalb wurde dies im Jahr 2010 reformiert, um solche Vergehen zu vermeiden. Seitdem müssen die Versender die Steuer begleichen. 



Die Schaumweinsteuer


Die Schaumweinsteuer wurde im Jahr 1902 eingeführt, um die kaiserliche Kriegsflotte zu finanzieren. Nach mehr als hundert Jahren wird sie immer noch erhoben, obwohl die kaiserliche Flotte schon lange nicht mehr existiert.

Damals wurden fünfzig Pfennig pro Flasche erhoben. Mittlerweile wurde die Steuer wiederholt angepasst und beträgt nun 38 Cent pro Flasche mit einem Inhalt von 0,75 Litern, wenn der Alkoholgehalt weniger als sechs Prozent beträgt. Bei mehr als sechs Prozent Alkohol steigt die Steuerlast auf 1,02 Euro pro Flasche.

Insbesondere bei preiswerten Produkten führt das dazu, dass die Mehrheit des Verkaufspreises an den Staat abgeführt werden muss. Bei der Einführung von neuen Steuern wird die Schaumweinsteuer oft als Beispiel angeführt. Sie soll zeigen, dass der Staat eine einmal erhobene Steuer auch dann nicht mehr abschafft, wenn der bei der Einführung vorgegebene Zweck erfüllt wurde oder nicht mehr existent ist.

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