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Was bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung zu beachten ist

Immobilien

(Foto: Stock-Asso/shutterstock)

Immobilienbesitzer sollten sich nicht nur auf die Jahresbeiträge der Wohngebäudeversicherungen konzentrieren

Es gibt zahlreiche Versicherungen. Ob Lebens-, Unfall-, Wohngebäude- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch was macht eine gute Versicherung überhaupt aus? Bei einer Wohngebäudeversicherung schützt der Versicherungsnehmer sein Haus vor Schäden, die durch austretendes Leitungswasser, Sturm oder auch Feuer entstanden sind. Elementarschäden, also Schäden, die beispielsweise durch eine Überschwemmung entstehen, finden sich nicht automatisch in einer Versicherung für das Wohngebäude. Beim Wohngebäudeversicherung Vergleich sollte daher nicht nur auf den Preis geachtet werden – auch die angebotenen Leistungen spielen eine wesentliche Rolle. Wer eine Versicherung für sein Wohngebäude abschließt, muss auch die Vertragsbedingungen überprüfen und auch auf etwaige Kündigungsfristen achten.

Die richtige Versicherung für das Eigenheim

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllt und sich ein Haus bauen lässt oder kauft, der will natürlich auch die beste Versicherung abschließen, sodass ein möglicher Schadensfall nicht zum finanziellen Problem mutiert. An dieser Stelle kommt die Wohngebäudeversicherung zum Vorschein. Derartige Versicherungen werden auch von den Kreditgebern gefordert, sofern die Immobilie mit einem Kredit finanziert werden soll. Möchte der Versicherungsnehmer keine derartige Versicherung abschließen, kann die Bank den Kreditantrag auch ablehnen. Schlussendlich können unvorhergesehene Ereignisse – wie etwa Wetterkapriolen – dazu führen, dass mitunter Schäden entstehen, die mit dem Privatvermögen nicht behoben werden können. Jedoch muss der Hausbesitzer im Vorfeld einen Vergleich der unterschiedlichen Versicherungen durchführen – es gibt derart viele Anbieter, die unterschiedliche Verträge anbieten, sodass es gravierende Unterschiede gibt. Nicht nur der Preis ist entscheidend – auch die angebotenen Leistungen müssen unbedingt berücksichtigt und verglichen werden.

Der Unterschied zwischen der Wohngebäude- und Hausratsversicherung

Während die Hausratsversicherung den Inhalt des Hauses oder der Wohnung versichert, so kann mittels Wohngebäudeversicherung die Hülle des Hauses geschützt werden. Dazu gehören das Dach, das Mauerwerk, die Türen und auch die Fenster des Objekts. Des Weiteren sind auch alle Zu- und Einbauten versichert, sofern diese mit dem Wohngebäude verbunden sind. Dazu gehören die Einbauküche, der Treppenlift oder auch die Terrasse. Der Versicherungsnehmer kann auch seine Garage oder Carport versichern lassen; auch Solaranlagen und Fußbodenheizungen können in den Vertrag integriert werden. Bevor der Versicherungsnehmer den Vertrag unterzeichnet, sollte er daher überprüfen, welche Gebäudebestandteile versichert sind oder ob mitunter Nachbesserungen erforderlich werden, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt. So etwa, wenn Teile des Gebäudes verglast sind. In vielen Policen gibt es keine Deckung für Glasbruch, sodass der Immobilienbesitzer eine separate Glasversicherung abschließen muss. Dabei werden jene Bereiche versichert, die nicht von der Hausratsversicherung übernommen werden.

Welche Schäden sind versichert?

Am Wohngebäude können Beschädigungen dann eintreten, wenn Explosionen, Blitzschlag oder Feuer entstanden sind. Auch Sturm und Hagel können Beschädigungen verursachen. Des Weiteren sind auch Wasserschäden versichert, die durch einen Rohrbruch (austretendes Leitungswasser) entstanden sind. Somit sind auch Schäden, die durch defekte Waschmaschinen oder Geschirrspüler (Wasseraustritt) entstehen, versichert. Auch der starke Schneefall kann zum Problem werden – wird der Schneedruck zu stark, sodass das Dach beschädigt wird, wird dieser Schaden von der Versicherung übernommen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten aber keinen Schutz vor Elementarschäden an – dazu gehören Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben oder auch Überschwemmungen. Gibt es keinen Passus für Elementarschäden, so muss eine eigene Elementarversicherung abgeschlossen werden. Mitunter können auch individuelle Verträge aufgesetzt werden – der Versicherungsnehmer muss im Vorfeld aber überprüfen, ob die individuellen Verträge teurer oder günstiger als separate Elementarversicherungen sind.

Gibt es eine Allgefahrendeckung?

In der Regel werden alle Kosten ersetzt, die für die Wiederherstellung des alten Gebäudezustandes erforderlich sind. Jedoch zählen dazu auch die Kosten für einen möglichen Mietausfall oder auch für etwaige Aufräumarbeiten. In diesem Zusammenhang werden auch die Aufwendungen für mögliche Ersatzwohnungen oder Übernachtungen in Hotels ersetzt. Der Schadenersatz ist aber begrenzt – in der Regel gilt die im Vorfeld vereinbarte Versicherungssumme. Standardmäßig sind Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden mitversichert. Die Elementarschäden müssen nicht automatisch im Leistungskatalog enthalten sein. Will der Versicherungsnehmer eine Allgefahrendeckung, muss er den Vertrag anpassen und mit höheren Kosten rechnen. Mitunter kann auch eine separate Elementarversicherung abgeschlossen werden.

Wie teuer ist eine Versicherung für das Wohngebäude?

Die Versicherung muss nicht automatisch teuer sein. Heutzutage gibt es bereits gute Angebote, sodass der Versicherungsnehmer – im Jahr – rund 200 Euro bezahlen muss. Jedoch sind die individuellen Besonderheiten der Immobilie zu berücksichtigen. In der Regel gibt es keine Selbstbeteiligung, sodass die Kosten, die durch den Schaden entstanden sind, zu 100 Prozent von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden.

Welche Faktoren beeinflussen den Jahresbeitrag?

Vor dem Abschluss des Vertrages werden die Bauweise und der Zustand der Immobilie abgefragt; des Weiteren ist auch die Ausstattung von enormer Wichtigkeit. Diese Faktoren bilden in weiterer Folge die Höhe der Versicherungssumme, die auch als Deckungssumme bezeichnet wird. Je höher die Deckungssumme, desto höher ist also der zu bezahlende Jahresbeitrag. Hochwertige Einbauten und Baumaterialien müssen daher unbedingt berücksichtigt werden, bevor es zum Abschluss des Versicherungsvertrages kommt. Auch die Art des Daches ist von Bedeutung – schlussendlich will die Versicherungsgesellschaft wissen, ob das Dach häufig in Mitleidenschaft gezogen wird oder stabil ist. Der Wert des Gebäudes wird durch den Baupreisindex und den gleitenden Neuwert – die Rede ist vom „Wert 1914“ – berechnet. Natürlich spielt auch die Lage der Immobilie eine zentrale Rolle. Schlussendlich will die Versicherungsgesellschaft wissen, ob Unwetter (und in weiterer Folge mögliche Schäden) häufig auftreten können. Aus diesem Grund werden die Gebiete in unterschiedliche Gefahrenklassen unterteilt. Besteht ein Risiko für häufige Überschwemmungen, so muss der Versicherungsnehmer mit einem höheren Jahresbeitrag rechnen.

Müssen bestehende Verträge überprüft werden?

Hat der Immobilienbesitzer bereits eine Versicherung, so ist es wichtig, dass er diese in regelmäßigen Abständen überprüft. Dabei sollte er den jährlichen Beitrag und die Leistungen mit anderen Versicherungsangeboten vergleichen und sich auch die Frage beantworten, ob die Leistungen noch ausreichend sind. Schlussendlich können Ein- und Anbauten erfolgt sein, sodass eine Änderung der Versicherungssumme erforderlich wird. Auch dann, wenn der Versicherungsnehmer teure Anschaffungen tätigt, so etwa einen Whirlpool kauft, eine neue Einbauküche erwirbt oder hochwertige Böden verlegt, ist es wichtig, dass die Versicherungsgesellschaft in Kenntnis gesetzt wird, sodass die Deckungssumme angepasst werden kann. Aus diesem Grund lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen – der Immobilienbesitzer muss darauf achten, dass keine Unterversicherung besteht. Denn die Versicherungsgesellschaft kommt nur für Schäden auf, die auch im Vorfeld versichert wurden. Hat der Versicherungsnehmer also nicht gemeldet, dass er hochwertige Böden verlegt hat, so werden die alten Bodenbeläge für die Berechnung herangezogen.

Was muss der Immobilienbesitzer beachten, wenn er seinen Versicherer wechseln möchte?

Will der Versicherungsnehmer die Police wechseln, weil er ein besseres Angebot gefunden hat, muss er auf eine korrekte Kündigung der bestehenden Versicherung achten. In vielen Fällen werden Jahresverträge abgeschlossen, die sich – wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird – automatisch verlängern. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate – der Versicherungsnehmer muss also, drei Monate bevor die Versicherung endet und automatisch verlängert wird, das Kündigungsschreiben übermitteln. Tritt ein Schadensfall ein oder schreibt die Versicherungsgesellschaft einen höheren Beitrag vor, so kommt es zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Auch hier ist eine einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Eine sinnvolle und notwendige Versicherung

Eigenheimbesitzer müssen alles dafür tun, dass ihre vier Wände geschützt sind. Unvorhergesehene Ereignisse sind immer wieder möglich, sodass mitunter Schäden entstehen können, die nicht nur das Privatvermögen beseitigt werden können. Damit ein Schaden aber nicht den finanziellen Ruin bedeutet, ist eine Versicherung für das Wohngebäude erforderlich.

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