Der Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte von Privatpersonen. Dazu zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler), Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Angestellte, Lohnempfänger), Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Sonstige Einkünfte. Die Besteuerung der jeweiligen Einkunftsart ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Der Steuersatz für die Einkommensteuer ist für jede Person individuell und hängt von der Gesamthöhe der Einkünfte ab.