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Bereitstellungszins

Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die von dem Kreditinstitut auf noch nicht abgerufene Darlehensteile berechnet werden. Damit kompensiert die Bank den Verlust, der sich aus den fehlenden Zinseinnahmen für den bereits zugesicherten Nettodarlehensbetrag ergeben. In der Regel fallen diese Gebühren erst nach einem gewissen Zeitraum, der sogenannten „bereitstellungszinsfreien Zeit“, an.

Textquelle: Baufi24.de

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